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Stefan Schwartze
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Frage von Birgit D. •

Frage an Stefan Schwartze von Birgit D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schwartze,

mit Fassungslosigkeit habe ich gerade gelesen, dass Sie auch für die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt haben. Das ist ein Skandal. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass auch die SPD eine Tierquäler-Partei ist. Das ging schon mit dem Koalitionsvertrag los, indem sich die SPD gemeinsam mit CDU/CSU darauf geeinigt hat, Tierschützer, die in Ställe „einbrechen“ (um Missstände aufzudecken!), härter bestrafen zu wollen. Im September hat die SPD zusammen mit CDU/CSU zwei verschiedene Anträge von FDP und Grünen zu Verschärfungen bei Tiertransporten abgelehnt. Und nun diese unselige Fristverlängerung!

Genau dieses "Weiter-So-für-die-Wirtschaft-koste-es-was-es-wolle" ist der Grund dafür, dass der SPD die Wähler in Scharen weglaufen.

Bitte erläutern Sie mir Ihre ganz persönlichen Beweggründe, warum Sie dafür gestimmt haben, dieses qualvolle Prozedere beibehalten zu wollen.

Und kommen Sie mir nicht mit einer vorformulierten Textwüste von Ihrem SPD-Kollegen Rainer Spiering. Und auch nicht mit dem Totschlagargument Arbeitsplätze (ich weiß, eine makabre Wortwahl in Zusammenhang mit dem sensiblen Thema Tierschutz). Wenn Geschäftsgrundlagen ethisch nicht vertretbar sind und zu gesundheitlichen Gefahren von Mensch, Tier und Umwelt führen, dürfen Arbeitsplätze kein Argument mehr sein.

Mich interessiert wirklich, ob Sie als Politiker noch Empathiefähigkeit für andere Lebewesen haben, und wie Sie persönlich zum Thema Tierschutz stehen.

Mit freundlichen Grüßen,
B. D.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema: „Ferkelkastration“.

Auch ich bin empört darüber, dass die bisherig gesetzte Übergangsfrist verlängert werden muss. Gerne informiere ich Sie im Folgenden über die Gründe für das Zustandekommen dieser Fristverlängerung.

2013 wurde in einer Änderung des Tierschutzgesetzes die betäubungslose Kastration verboten und gleichzeitig eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 geschaffen. Das zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seitdem nichts unternommen, um Betäubungsmethoden, die einfach durchführbar sind und gleichzeitig effektiv betäuben, anwendungsreif zu machen.

Somit standen wir als SPD-Bundestagsfraktion im Oktober dieses Jahres vor der Entscheidung: Entweder gefährden wir durch das Auslaufen der Übergangsfristen vor allem kleine und mittlere Ferkelzuchtbetriebe in ihrer Existenz, denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die mit Methoden kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz nicht entsprechen. Oder wir stimmen einer Fristverlängerung zu, die die Existenz der Ferkelzüchtenden in Deutschland sichert und holen bei den Verhandlungen wichtige Punkte für den Tierschutz heraus, indem zum Beispiel rechtssicher festgelegt wird, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungloser Kastration.

Wir haben uns für letztere Möglichkeit entschieden und dabei erreicht:

1) dass das Bundeslandwirtschaftsministerium mit einer zum 30. Mai 2019 vorzulegenden Rechtsverordnung endlich zum Handeln verpflichtet wird, nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchtenden herbeigeführt hat;

2) dass der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht,

3) dass eine Informationskampagne durchgeführt wird, damit auch andere Alternativen wie die Ebermast oder Impfung (Immunokastration) eine realistische Chance am Markt bekommen;

4) dass es Unterstützung für die Ferkelzüchtenden bei der Einführung der neuen Betäubungsmethoden geben wird;

5) dass wir eine Informationskampagne und ein Förderprogramm zur Unterstützung bei der Anschaffung der Narkosegeräte auflegen, um vor allem kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen; dass wir in einem Entschließungsantrag festhalten, dass wir nun endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren den Ausstieg einläuten.

Vor diesem Hintergrund und nach Abwägung der Interessen der Ferkelzüchtenden und des Tierschutzes, konnten wir der Verlängerung der Übergangsfrist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 letztmalig zustimmen. Ich bin persönlich mit dieser Entscheidung nicht glücklich, sehe aber leider keine andere Möglichkeit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

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