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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Thomas B. •

Frage an Stefan Schwartze von Thomas B. bezüglich Familie

Hallo Herr Schwartze,
wir sind eine 5 köpfige Familie (11, 6, und 0 Jahre) aus Löhne und haben uns für den Kauf eines alten Einfamilienhauses in Löhne entschieden. Das von SPD und Union von Jahresanfang an versprochene Baukindergeld würde meiner jungen Familie bei diesem vorhaben sehr unterstützen. Mit dem Familieneinkommen würden wir unter den Einkommensgrenzen für das Baukindergeld liegen. Jetzt haben wir gestern mit entsetzen in der Presse gelesen, dass eine weiter Hürde für das Baukindergeld in Planung ist. Für uns würden Einfamilienhäuser mit höchstens 130 qm nur gefördert werden. Unser zukünftiges, gebrauchtes Einfamilienhaus liegt über dieser Grenze! Es ist auf dem Gebraucht Immobilienmarkt so schon schwer genug etwas passendes für Familien mit 3 Kindern zu finden und jetzt käme noch eine Schranke hinzu und zwar das dass Haus auch nicht über 130 qm groß sein darf wenn die Familie vom Baukindergeld profitieren will. Wir fragen uns nun ob das noch im Sinne des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Baukindergeld ist. Die Stadt Bad Oeynhausen will ein Programm "Jung kauft Alt" für Familien die alte Häuser kauft auflegen, Hiddenhausen hat ein solches Programm. Das macht doch deutlich das Familien die alte Einfamilienhäuser kaufen gefördert werden sollten.
Sie als aus unserem Wahlkreis stammender Bundestagsabgeordneter mit einem Schwerpunkt in der Familienpolitik würde wir auf diesem Wege gerne fragen wie Sie zu der geplanten Quadratmeterbegrenzung für das Baukindergeld stehen.
Über eine Antwort von Ihnen würden wir uns sehr freuen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Thema Baukindergeld. Da Sie sich ebenfalls direkt per Mail an mein Bundestags- sowie Wahlkreisbüro gewandt haben, sende ich Ihnen diese Antwort zusätzlich auch direkt an Ihre Mailadresse.

Ich freue mich sehr, Ihnen und Ihrer Familie mitteilen zu können, dass die kurz diskutierte und von Ihnen zu Recht monierte Begrenzung der Quadratmeterzahl vom Tisch ist. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass die Höhe des Baukindergeldes wie im Koalitionsvertrag verankert 1.200 Euro je Kind und Jahr betragen, für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt wird und eben nicht an einer bestimmten Wohnungsgröße orientiert wird.
Das Baukindergeld wird unbürokratisch flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Diese Förderung wird auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Kostenrahmen nicht zu übersteigen.

Die zeitliche Befristung des Baukindergeldes und damit das Einhalten des vereinbarten Kostenrahmens schafft auch den Spielraum, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau ab 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 % p. a. für vier Jahre zu erhöhen und damit auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.
Zudem werden die Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen 2 Mrd. Euro in 2019 um weitere 500 Mio. Euro erhöht. Der Städtebauförderung werden für 2019/2020 zudem 50 Mio. zusätzlich pro Jahr im Vergleich zu den ursprünglichen Eckwerten des Bundeshaushalts zur Verfügung gestellt.

Meiner persönlichen Ansicht nach ist das Baukindergeld durchaus eine wichtige Maßnahme, um die Eigentumsbildung von jungen Familien zu fördern. Grundsätzlich bin ich jedoch weiterhin davon überzeugt, dass es nicht bei dieser einen Fördermaßnahme bleiben darf. Die Frage, wie wir bundesweit für Familien geeigneten und vor allem bezahlbaren Wohnraum mit angemessener Infrastruktur bereitstellen können, muss auch über das Baukindergeld und die Förderung des sozialen Wohnbaus hinaus ein zentrales Thema bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

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