Frage an Stefan Schwartze von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Herr Schwartze!
Wie ich erfahren habe, liegt die Verantwortung dafür, dass es von der öffentlichen Anhörung im Ausschuss am 11.1.2016 [ http://www.bundestag.de/blob/399498/c19e1cb5a11a002b01084af9397a3601/a13-50-to-data.pdf ] keine Videoübertragung und -aufzeichnung gibt, bei den Fraktionen.
Wie Sie als Berichterstatter Ihrer Fraktion inzwischen bemerkt haben dürften, gibt es viele betroffene Bürger, die alles was das Thema der sogenannten "E-Zigarette" betrifft in allen verfügbaren Details verfolgen möchten. Wenn es mir zeitlich und finanziell möglich wäre, würde ich solche Anhörungen auch gerne vor Ort verfolgen. Jetzt gibt es nicht mal eine Aufzeichnung. Das läuft in der EU deutlich bürgernäher: Hier werden alle öffentlichen Sitzungen auch ausgestrahlt und aufgezeichnet.
Warum haben Sie nicht auf das offensichtliche Bürgerinteresse reagiert und wenigstens eine Aufzeichnung gewünscht?
Geschah das auf Wunsch eines der "Experten"?
Werden Sie bei anderen öffentlichen Sitzungen zu diesem Thema unsere Interesse wahren und eine Aufzeichnung beantragen?
Mit freundlichem Gruß,
Norbert "Zillatron" Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Januar 2016. Sie beziehen sich auf die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. Januar 2016 und fragen nach, weshalb keine Bildaufzeichnung der Anhörung angefertigt wurde.
Bildaufzeichnungen von Öffentlichen Anhörungen sind nicht der Regelfall, sie müssen von den Fraktionen des Ausschusses gefordert werden. Dies ist für die Anhörung vom 11. Januar 2016 des FSFJ-Ausschusses zu dem Thema: „Verbot der Abgabe und des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige“ nicht geschehen. Die Fraktionen waren der Ansicht, dass die standardmäßigen Instrumente den Erfordernissen der transparenten Kommunikation politischer Entscheidungsgrundlagen in ausreichendem Maße entsprechen.
Dass kein zusätzliches Bildmaterial aufgezeichnet wurde, heißt also nicht, dass diese Öffentliche Anhörung im Verborgenen abgehalten wurde, wie Sie in Ihrem Schreiben suggerieren möchten. Auch nicht, dass sich die geladenen Sachverständigen nicht öffentlich positionieren wollten. So standen sie schließlich – wie die anwesenden Damen und Herren Abgeordneten auch – unter der Beobachtung sämtlicher anwesender Gäste, darunter zahlreiche Vertreter der Presse und auch Privatpersonen. Zusätzlich sind die anwesenden Experten in der Sachverständigenliste aufgeführt mitsamt ihrer jeweiligen Dienststelle.
Selbstverständlich kommt der Deutsche Bundestag und in diesem Fall besonders der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Aufgabe nach, seine Arbeitsweise und Entscheidungsgrundlagen transparent zu kommunizieren.
Interessierte Bürger können auf der Internet-Seite des FSFJ-Ausschusses des Deutschen Bundestages sämtliche Stellungnahmen der Sachverständigen sowie die eben erwähnte Sachverständigenliste herunterladen. Zusätzlich wird in den nächsten Tagen seitens des Ausschussdienstes auf selbiger Internetseite ein Wortprotokoll der gesamten Öffentlichen Anhörung online zur Verfügung gestellt.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der interessierten Öffentlichkeit sämtliche Informationen vorliegen, die auch den politischen Entscheidungsträgern in diesem Fall vorliegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Stefan Schwartze