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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Birgit K. •

Frage an Stefan Schwartze von Birgit K.

Sehr geehrter Herr Schwartze,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Die Regelungen sind nicht nur in der Bevölkerung, sondern - wie man der Presse entnehmen kann - auch in den Bundestagsfraktionen und CDU, CSU und SPD stark umstritten. Daher bitte ich Sie um Ihre Einschätzung zum Gesetzesentwurf und um Beantwortung meiner nachstehenden Fragen:

1) Sind Sie dafür den Einsatz der Fracking-Technik in Deutschland zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl zu erlauben? Wenn ja, warum?
2) Laut Gesetz soll das Urteil der Expertenkommission für die Verwaltung nicht bindend sein. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich das in der Praxis nicht durchsetzen lässt und demokratisch legitimierte Verwaltung de facto entmachtet wird. Halten Sie die Einführung der Expertenkommission vor diesem Hintergrund für vertretbar?
3) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Ist Fracking unterhalb von 3000 Metern Tiefe tatsächlich weniger gefährlich als oberhalb dieser Grenze?
4) Halten Sie die Verpressung von Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas für sinnvoll und wenn ja, wie sollte Sie Ihres Erachtens von Statten gehen?
5) Warum sollte es Ihres Erachtens in Deutschland Erprobungsvorhaben zum Einsatz der Fracking-Technologie geben und wie viele sollten das sein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Königs,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.05.2015 an den Bundestagsabgeordneten Herrn Stefan Schwartze.

Zuständigkeitshalber leitete das Büro von Herrn Schwartze MdB Ihre Frage an den Bundestagsabgeordneten Udo Schiefner MdB weiter, welcher auf direktem Postwege mit Ihnen Kontakt aufnahm.

Gerne senden wir Ihnen auch auf diesem Wege noch einmal die Antwort von Herrn Schiefner MdB:

Sehr geehrte Frau Königs,
Sie haben über das Portal abgeordnetenwatch.de meinen Kollegen Stefan Schwartze angeschrieben. Da Sie Ihren Wohnsitz in Kempen haben und ich als SPD-Abgeordneter den Kreis Viersen im Bundestag vertrete, hat Stefan Schwartze Ihre Anfrage an mich weitergeleitet.

Ich teile Ihre Bedenken bzgl. der möglichen Auswirkungen von Fracking auf Mensch, Natur und Umwelt. Ich halte den Einsatz unkonventionellen Frackings derzeit für nicht verantwortbar. Der Schutz des Trinkwassers und der Schutz der Gesundheit müssen absolute Priorität haben.

Allerdings ist nach geltendem Recht Fracking zur Erdgas-gewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit den jetzt von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwürfen werden dem Fracking daher erstmalig sehr enge Grenzen gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird jetzt in den Ausschüssen und in Anhörungen des Deutschen Bundestages gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessensgruppen und Sach-verständigen sorgfältig prüfen, ob das vorliegende Gesetzespaket unseren Prioritäten folgt: Schutz des Trinkwassers und damit Schutz der Gesundheit.

Bisher sieht der Gesetzentwurf folgendes vor: Kommerzielles unkonventionelles Fracking soll oberhalb von 3000 Metern unter der Erdoberfläche unbefristet verboten werden. Lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken sollen zulässig sein, wenn die eingesetzten Frack-Flüssigkeiten nicht wassergefährdend sind. Mittels dieser Erprobungen sollen die Auswirkungen auf die Umwelt wissenschaftlich erforscht werden. Bisher ist eine unabhängige Expertenkommission vorgesehen, die die Erprobungsmaß-nahmen begleiten und auswerten soll.

Nach 2018 könnten laut Gesetzentwurf tatsächlich in Einzelfällen Genehmigungen für kommerzielles unkonventionelles Fracking beantragt werden. Vorher müssten aller-dings Erprobungsmaßnahmen stattgefunden haben und die Expertenkommission müsste die Förderung in der betroffenen Gesteinsformation grundsätzlich für unbedenklich halten. Auch die Frack-Flüssigkeit müsste vom UBA als nicht wassergefährdend eingestuft werden, und es müsste eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen.

Die zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder könnten dann eine Zulassung für Fracking-Maßnahmen erteilen – sie müssten es aber nicht.
Auch für das konventionelle Fracking sollen künftig strengere Regelungen gelten, die ebenfalls auf den Umgang mit Lagerstättenwasser anzuwenden wären. Höchstens als schwach wassergefährdend eingestuft Frack-Flüssigkeiten dürften zum Einsatz kommen.
Untersagt werden soll jegliche Art des Frackings
• in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten,
• in Einzugsgebieten von natürlichen Seen und Tal-sperren, aus denen Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird und
• in allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung.

Das Verbot könnte durch landesrechtliche Vorschriften auf Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken sowie auf Gebiete des Steinkohlebergbaus erweitert wer-den.
Fracking und die untertägige Ablagerung von Lagerstätten-wasser soll natürlich auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks verboten werden, unkonventionelles Fracking würde auch in Natura-2000-Gebieten untersagt.

Sehr geehrte Frau Königs,

im Grundsatz unterstütze ich den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums. Er schafft klare Regelungen und hilft dabei, Dinge zu verbieten, die bislang nicht rechtssicher zu verbieten waren. Ich begleite das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und kritisch. Wie Sie sehe ich Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der vorgesehenen Expertenkommission. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag über den kommerziellen Einsatz der Fracking-Technologie entscheidet.

Für mich als nordrhein-westfälischer Abgeordneter ist es beruhigend zu wissen, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bei ihrem Nein zu Fracking für unkonventionelle Erdgasförderung in NRW bleibt. Dieses Nein findet meine volle Unterstützung. Ich glaube auch nicht, dass wir diese Technologie unter energiepolitischen Gesichtspunkten in Deutschland brauchen. Wir brauchen keine neuen fossilen Energiequellen – die Zukunft gehört den Erneuerbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Schiefner

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