Frage an Stefan Schwartze von Helmut S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schwartze,
ich wende mich an Sie, weil ich bei einer anderen Frage bei dem "für mich zuständigen" Abgeordneten keine Antwort erhalten habe.
Ich hoffe Sie haben dafür Verständnis.
Mich beschäftigt die Frage, warum der Bundestag nicht hinter der "modernen Sklaverei" der Zeitarbeitsfirmen einen Riegel vorschiebt.
Das schadet doch nur der Wirtschaft, da vielen bei den Zeitarbeitsfirmen ein "Hungerslohn" gezahlt wird.
Sie bekommen nur unwesentlich mehr, als wenn sie SGB II-Leistungen erhalten würden.
Auch die Firmen nutzen das gnadenlos aus und stellen lieber über eine Zeitarbeitsfirma ein, als selber Arbeitnehmer einzustellen. Das darf sich die Regierung nicht länger ansehen.
Mein Vorschlag wäre, dass z.B. ein gesetzlicher Mindestanteil an eigenen Mitarbeitern in einer Firma vorgeschrieben wird und dass eben auch in der Zeitarbeitsbranche Mindestlöhne festlegt werden
Ich würde mich freuen eine Stellungnahme von Ihrer Seite hierzu zu lesen.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr Schramm,
vielen Dank für Ihre Frage zur Leiharbeit. Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, wir brauchen für die Leiharbeit klarere und schärfere Regeln.
In der Leiharbeitsbranche hat es am 14. Dezember 2010 ein bahnbrechendes Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht gegeben: Der Christlichen Gewerkschaft ist aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die Tariffähigkeit abgesprochen worden.
Seit 2003 gilt, dass Leiharbeiter genauso zu entlohnen sind wie die Stammbelegschaft, es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Die Christliche Gewerkschaft hatte diese Klausel genutzt, um Dumpinglöhne in der Leiharbeit zu vereinbaren. Mit dem Urteil dürften die Tarifverträge von etwa 280.000 Leiharbeitern in Deutschland unwirksam sein – Ihnen steht nach dem Urteil nun auch nachträglich der gleiche Lohn zu, den die vergleichbare Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens erhalten hat. Einfordern müssen sie die Differenz bei der Verleihfirma. Kann die nicht zahlen, muss der Entleihbetrieb aufkommen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 17. Dezember 2010 den Antrag „Missbrauch der Leiharbeit verhindern“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Missbrauch in der Leiharbeit hat zu Lohndumping und einer Zunahme prekärer Beschäftigung geführt. Jeder achte Leiharbeitsbeschäftigte ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher:
Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Der „Equal Pay“-Grundsatz im Verhältnis von Leiharbeitnehmern zu Stammarbeiternehmern muss gelten. Um dem Lohndumping, das auch Stammbelegschaften betrifft, ein Ende zu setzen, muss ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. Zum gesetzlichen Mindestlohn wird die SPD-Bundestagsfraktion am 21. Januar 2011 einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen.
Keine Verträge von Fall zu Fall: Das große Arbeitslosigkeitsrisiko von Leiharbeitnehmern rührt auch daher, dass die Verträge oft nur für die Dauer des Einsatzes befristet werden. Das soll nicht mehr erlaubt sein. Der Entliehene muss auch in Zeiten ohne Arbeitseinsatz weiter im Arbeitsverhältnis stehen und entlohnt werden.
Klar „mitbestimmt“: Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben brauchen wirksame Mitbestimmungsrechte für in ihrem Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern.
Ein Platz, ein Jahr: Der Einsatz einer Leiharbeitnehmerin oder eines Leiharbeitnehmers soll nur „vorübergehend“ sein. Nach einem Jahr sind Leiharbeitseinsätze zu beenden. Diese Höchstüberlassungsdauer von einem Jahr ist gesetzlich festzulegen. Sofern der Arbeitskraftbedarf im Entleihbetrieb über ein Jahr andauert, ist eine Festanstellung angemessen, denn dies belegt, dass Bedarf an einer dauerhaften Arbeitstätigkeit im Unternehmen besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze, MdB