Frage von Bernd U. •

Sind sie für eine Verbesserung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen?

Sehr geehrter Herr Schröter,

In Thüringen werden nur noch 44 Prozent der Beschäftigten durch einen

Tarifvertrag geschützt. Die Tarifbindung ist damit eine der niedrigsten in ganz

Deutschland. Für das Lohnniveau im Freistaat hat dies weitreichende

Konsequenzen. So verdienen Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Betrieben

im Schnitt 23 Prozent weniger als in Betrieben mit Tarifvertrag.

Mit der langjährigen Niedriglohnstrategie lässt sich für Thüringen keine zukunftsgerechte Wirtschaftspolitik formulieren.

Für bessere Arbeitsbedingungen ist jedoch eine weitere Stärkung des Tarifvertragssystems unabdingbar.

Mit der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen könnte zum einen der Tarifflucht von Arbeitgebern in die „OT-Mitgliedschaft“ als auch die zögerliche Zurückhaltung der Arbeitnehmer sich gewerkschaftlich zu binden eingedämmt werden. Wenn eine AVE von öffentlichem Interesse ist, sollten Gewerkschaften, Arbeitgeber und das Arbeitsministerium entscheiden dürfen.

BTW2025
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr U.,

 

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte. Ja ich bin für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, vor allem im Bereich der Landwirtschaft ABER ich bin auch dafür, dass diese Verträge immer auch eine Öffnungsklausel haben. Hintergrund ist, dass ein Betrieb in einer Notsituation (z.B. Blauzungenkrankheit) eine Flexibilität erhält, um in einer solchen Situation überlebensfähig zu sein. Ich glaube, es würde niemandem helfen, wenn ein Betrieb in einer solchen Situation dann Insolvenz anmelden müsste.

 

Beste Grüße

Stefan Schröder

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Stefan Schröder
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