Frage an Stefan Schröder von Alexandra M. bezüglich Recht
Ihre Partei lehnt die Regulierungen im Waffenrecht ab und setzt setzt sich dafür ein, die bestehenden Vorschriften im Waffenrecht abzuschaffen um eine völlig unkontrollierte Verbreitung von Waffen in (Privat-)Haushalten zu ermöglichen. Bitte erklären Sie mir, welchen Zweck ihre Partei damit verfolgt? Welches Erfordernis sollte bestehen, in einem (Privat-)Haushalt (derzeit erlaubnispflichtige) Waffen zu besitzen oder zu sammeln? Für welchen Einsatzzweck sollen diese Waffen dienen?
„Sehr geehrte Frau M., dass die AfD die Regulierungen im Waffenrecht ablehnt und sich für eine völlig unkontrollierte Verbreitung von Waffen in (Privat-)Haushalten einsetzt ist schlicht falsch.
Die AfD sprich sich vielmehr für das bestehende deutsche Waffenrecht aus, lehnt jedoch eine weitere Verschärfung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ab. Das betrifft auch Verschärfungen, die über die Hintertür der EU einfließen sollen.
Beispielsweise wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes im Jahr 2014 insgesamt 6.082.064 Straftaten registriert. Lediglich in 0,2% der Fälle waren Schusswaffen involviert (das heißt nicht, dass mit diesen Waffen geschossen wurde!). Im Zusammenhang mit Straftaten wurden insgesamt 443 Waffen an Tatorten sichergestellt, wovon 75,7% (335) erlaubnisfrei und 24,3% erlaubnispflichtig waren. Nur 5 erlaubnispflichtige Schusswaffen (4,9%) waren legal besessen, dagegen über 95% in illegalem Besitz. Das heißt, dass im Jahr 2014 lediglich 0,00008% aller Straftaten in Deutschland mit legalen Schusswaffen begangen wurden. Zudem wurden zu den mit Legalwaffen verübten Delikten auch Selbsttötungen und Straftaten mitgezählt, die mit Dienstwaffen von Polizei, Zoll oder Bundeswehr begangen wurden. Auch das Bundesministerium des Inneren erklärt in seinem Report an die Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 13. Oktober 2014, dass es "die Deliktsrelevanz legal besessener Feuerwaffen, die (auch) beim sportlichen Schießen Verwendung finden, als gering bewerte". Demgemäß wäre eine weitere Verschärfung des deutschen Waffenrechts unverhältnismäßig, würde tausende rechtstreue Bürger kriminalisieren, sie anlasslos unter Generalverdacht stellen und neue Kosten zu Lasten des Steuerzahlers bei Verwaltung, Polizei und Justiz erzeugen. Alles ohne dass dies zu einem signifikanten Sicherheitsgewinn führen würde.
Die AfD Thüringen spricht sich jedoch für eine rechtliche Entschlackung des Waffenrechts und für eine Erweiterung der Bedürfnisgründe im Waffengesetz aus. Neben den bereits jetzt schon bestehenden und waffenrechtlich fixierten Bedürfnisgründen, sollte unseres Erachtens auch eine Regelung ähnlich dem § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Waffengesetzes der Bundesrepublik Österreich Eingang in das deutsche Waffengesetz finden.“