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Frage von Tilo A. •

Frage an Stefan Schostok von Tilo A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schostok,

die Zivilisation hat u.a. Gewaltenteilung hervorgebracht. Meinem Eindruck nach hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Hannöversche Staatsanwaltschaft allerlei Geschäftspraktiken des AWD geduldet, die und die zu dulden ich für rechtswidrig halte. Den aktuellen AWD indes halte ich für branchenentsprechend hartleibig, strafrechtlich aber unauffällig.

Frage: Wer exakt hat in der Vergangenheit eine auffällige Häufung von isoliert betrachtet kleinen Delikten, die bei exzellenter und möglichst bundesweiter Strafverfolger-Kooperation als dem AWD zuzurechnen hätten auffallen müssen, nicht als zusammenhängend erkannt? Gibt es inzwischen eine Kooperation zwischen Strafverfolgern, die analog zur NPD-Sammlung auch nicht-politische organisierte kriminogene Verbände als solche erkennen und bekämpfen könnte? Teilen Sie meine Befürchtung, dass wir nach dem Arbeitslosengeld Zwo ein analoges Strafrecht Eins haben? oder beamtenklarer: Kann es sein, dass in Hannover die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften beim Phänomen AWD geschlafen haben?

Entschuldigen Sie die schwammigen Formulierungen; ich muss darauf setzen, dass Ihnen als vor Ort Tätigem das Phänomen AWD/CM mitsamt seinen weniger öffentlich diskutierten Heimlichtuereien geläufig ist.

MfG Amsberg

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