Stefan Rouenhoff
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CDU
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Frage von Herbert D. •

Wie stehen Sie zu Schließungen von Kliniken besonders im ländlichem Raum? Meinen Sie, dass auch in Zukunft dort eine sichere und gute Versorgung gewährleistet werden kann?

Werter Herr Rouenhoff,
der Bundesgesundheitsminister Spahn verfolgt den neoliberalen Plan das Gesundheitssystem kostengünstiger zu gestalten und steht der Schließung von Kliniken offen gegenüber. Die Schließung von Krankenhäuser führt u.a. zu einer Landflucht (https://www.tagesspiegel.de/politik/schliessung-von-krankenhaeusern-gesundheitspolitik-darf-nicht-angst-machen/24594662.html). Aber sog. Experten fordern die Schließung von Kliniken, da sie angeblich überflüssig sind ...sogar in Pandemiezeiten:
>>Corona hat gezeigt, dass wir selbst für den Pandemiefall zu viele Kliniken und Betten haben – die durchschnittliche Bettenauslastung lag nur bei zwei Prozent, die Intensivbettenauslastung bei vier Prozent<< (Quelle: https://www.gemeingut.org/flaechendeckende-schoepferische-zerstoerung-von-krankenhaeusern/ ).
Diese Aussage eines 'Experten' steht im Widerspruch zur Corona-Maßnahmenpolitik der Bundesregierung ...oder sehen Sie das anders?

Es schrieb Ihnen aus Kleve
Herbert D.

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr De.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Corona-Pandemie hat die hohe Bedeutung eines flächendeckenden, belastbaren medizinischen und ärztlichen Versorgungsnetzes im ländlichen Raum noch einmal unterstrichen. Hierbei spielt sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung eine wichtige Rolle.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich dahingehend geäußert, dass nicht alleine die Quantität der Krankenhäuser, sondern auch die Qualität und Effizienz in den Einrichtungen entscheidend ist. Seine Aussagen sind jedoch nicht gleichzusetzen mit den Studienergebnissen der Bertelsmann-Stiftung, die eine massive Reduzierung der Zahl der Krankenhäuser in Deutschland vorsieht.

Ich bin der Auffassung, dass wir auch im ländlichen Raum eine belastbare medizinische Grundversorgung – sowohl ambulant wie auch stationär – sicherstellen müssen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Versorgungseinrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger gut und schnell erreichbar sind. Mit Blick auf die Fachkliniken sollte darauf geachtet werden, dass diese in einer Zahl verfügbar sind, die es erlaubt, Behandlungen regelmäßig und in hoher Anzahl durchzuführen zu können.

Damit die Krankenhäuser hierzulande ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden können, ist es entscheidend, dass diese finanziell gut ausgestattet sind. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass grundsätzlich die Bundesländer für die Investitionskosten verantwortlich sind und darüber entscheiden, wie viele Krankenhäuser es im jeweiligen Bundesland gibt und zum Teil auch, welche Schwerpunkte diese haben. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Bund jedoch dazu entschlossen, notwendige Investitionen in die Krankenhäuser mit dem Krankenhauszukunftsgesetz zu unterstützen. Gleichzeitig hat der Bund im vergangenen Jahr einen Rettungsschirm für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht, um die finanziellen Belastungen der Krankenhäuser durch die Pandemie abzufedern.

Bereits vor einigen Jahren hat der Bund mit dem Krankenhausstrukturgesetz geregelt, dass Krankenhäuser in ländlichen Regionen, die bedarfsnotwendige Leistungen erbringen, aber aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht auskömmlich wirtschaften können, einen Sicherstellungszuschlag erhalten können. Im kommenden Jahr werden hierdurch 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Einrichtung erhalten.

Freundliche Grüße

Stefan Rouenhoff

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