Stefan Rouenhoff
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CDU
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Frage von Herbert D. •

Handelsinteressen vs. Menschenleben: Ist der Einsatz der Bundeswehr im Roten Meer mit dem Grundgesetz vereinbar?

Werter Herr Rouenhoff,
die Bundesregierung plant die Entsendung eines Kriegsschiffs der Deutschen Marine ins Rote Meer um Handelsschiffe vor der Küste des Jemen vor Angriffen der Huthi-Milizen (Ansar Allah) schützen (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9453). Ist dies vereinbar mit dem Grundgesetz (u.a. Art. 26 und Art. 87a) der BRD? Horst Köhler kostete die Forderung, Handelsinteressen militärisch zu schützen, einst das Amt des Bundespräsidenten (https://www.fr.de/politik/koehlers-schiffsfahrt-bundeswehr-rotes-meer-huthi-angriffe-horst-zr-92740000.html).
Solange es Alternativen gibt (Umweg über Kap Hoorn; Beendigung des Kriegs gegen die Gaza-Bevölkerung, aber Terroristen habhaft werden), müssen Menschenleben geschont werden. Sind wir uns da einig?

Was halten Sie von dem Vorschlag Ihres Parteifreunds J. Spahn, der eine Verfassungsänderung fordert, um Totalsanktionen (Bürgergeld) möglich zu machen?

Beste Grüße

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich unterstütze die Entsendung der deutschen Fregatte "Hessen" ins Rote Meer, um die zivile Schifffahrt vor Angriffen jemenitischer Huthi-Rebellen zu schützen. Mit der Verlegung erfüllt die Bundeswehr die Voraussetzungen für die deutsche Beteiligung an der geplanten EU-Marinemission "EUNAVFOR ASPIDES", über die wir heute im Deutschen Bundestag abstimmen werden. Ich sehe hierbei keine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Ziel einer entsprechenden Mission ist der Schutz kommerzieller Schiffe z.B. vor Drohnenangriffen durch die Huthi-Rebellen. Proaktive Militärschläge gegen militärische Ziele im Jemen, wie sie z.B. durch die USA und Großbritannien bereits durchgeführt wurden, sind nicht Gegenstand der EU-Marinemission.

Mit freundlichen Grüßen 

Stefan Rouenhoff

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