Stefan Rouenhoff
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CDU
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Frage von Herbert D. •

Unterstützen Sie den vom Internationalen Strafgerichtshofs ICC beantragten Haftbefehl gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und distanzieren Sie sich von den Drohungen durch USA-Politiker?

Werter Herr Rouenhoff,

der ICC-Chefankläger Karim Khan hat nun Haftbefehle nicht nur gegen drei hochrangige Hamas-Vertreter, sondern auch gegen den israelischen Premier Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Gallant beantragt hat. Unterstützen Sie den Antrag neben den Hamas-Verbrechern auch den israelischen Premier Benjamin Netanjahu mit Haftbefehl zu belangen? Oder sehen Sie in dem Vorgehen der rechtsgerichten israelischen Regierung in Gaza kein Verbrechen an die Menschlichkeit (https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-day-222), die von ICC geahndet werden muss?

Stimmen Sie zu, dass kein Staat über dem Gesetz steht und verurteilen daher die Drohungen aus den USA - die wie Israel den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen - gegenüber den ICC-Chefankläger Karim Khan und seiner Familie (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9563)?

(Siehe auch: https://www.hrw.org/news/2020/12/14/us-sanctions-international-criminal-court)

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte es für vollkommen richtig, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegen die Terrororganisation Hamas und ihre Führer einen internationalen Haftbefehl fordert, denn die Hamas verstößt gegen alle Werte der zivilisierten Weltgemeinschaft. Dass der Chefankläger des IStGH jedoch auch Haftanträge gegen den israelischen Ministerpräsidenten und seinen Verteidigungsminister fordert, ist vollkommen unangemessen. Während die Hamas einen brutalen, völkerrechtswidrigen Kampf gegen den Staat Israel führt und das Ziel verfolgt, diesen von der Landkarte zu löschen, übt Israel sein legitimes Recht auf Selbstverteidigung aus.

Wenngleich Israels militärisches Vorgehen durchaus kritisiert werden kann, ist es völlig unangemessen und inakzeptabel, den gewählten Repräsentanten eines demokratischen Landes, der die Bevölkerung seines Landes vor terroristischen Angriffen zu schützen versucht, mit Terroristen gleichzusetzen. Dass u.a. die USA diese Entscheidung massiv kritisieren, halte ich für richtig. Aus meiner Sicht hätte sich auch die Bundesregierung hierzu eindeutiger positionieren müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rouenhoff

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