Stefan Rouenhoff
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Frage von Herbert D. •

Inwiefern ist die Entsendung der deutschen Fregatte "Hessen" ins Rote Meer durch das Grundgesetz gedeckt? Fahren Handelschiffe unter deutscher Flagge durch das Rote Meer?

Werter Herr Rouenhoff,
auf meine Anfrage vom 17. Januar 2024 haben Sie, meiner Meinung nach, ausweichend geantwortet. In Art. 87a des Grundgesetzes steht, dass der Bund (für den Fall eines Angriffs) Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Inwiefern wird der deutsche Staat im Roten Meer angegriffen und muss sich dort verteidigen? Fahren Handelsschiffe unter deutscher Flagge durch das Rote Meer und wäre ein Angriff durch eine Organisation auf diese eine ausreichende Rechtfertigung?
Der Bundeswehreinsatz wird kritisch betrachtet (https://www.jungewelt.de/artikel/470283.kriegspolitik-das-ist-ein-hochgef%C3%A4hrliches-spiel.html) und könnte zu einer Eskalation führen.

"Zur Lösung von Konflikten muss man an den Verhandlungstisch. Man kann nicht einfach sagen: Jetzt greifen wir irgendein Land an, um den Handelsweg freizukriegen. Das ist nach dem geltenden Völkerrecht nicht möglich." äußert Norman Paech. Wie beurteilen Sie dessen Aussage? Begehen die USA im Roten Meer Völkerrechtsbruch?

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Völkerrecht erlaubt es, sich gegen rechtswidrige Angriffe auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen zu wehren. Das Mandat EUNAVFOR ASPIDES ist defensiv ausgerichtet. Die Abwehr von Angriffen steht auch im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolution 2722 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Januar 2024. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 25 wiederum, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind. Sie gehen den Bundesgesetzen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rouenhoff

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