Frage von Herbert D. •

Merz will Sondersitzung vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags zum Sondervermögen: Werden Sie den Willen des Souveräns achten?

Werter Herr Rouenhoff,

der Souverän hat gewählt und die etablierten Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne/Bündnis 90 abgestraft. Im neuem Bundestag ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit ohne die Partei Die Linke oder AfD nicht mehr gegeben.

Nun will Ihr Kanzlerkandidat Merz eine Sondersitzung bevor der neues Bundestag sich konstituiert - welches spätestens 30 Tage nach der BT-Wahl erfolgen muss (https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/K/konst_sitz-245634), folglich auch früher geschehen kann - um Sondervermögen für Militarisierung und Infrasruktur durchzusetzen. Herr Merz will so die neue Mehrheit umgehen und ignoriert damit den Wählerwillen (https://jacobin.de/artikel/zweidrittelmehrheit-merz-cdu-schuldenbremse-sperrminoritaet).

Werden Sie dem Wählerwillen nachkommen, somit dem Souverän dienen, oder diesen missachten und dem antidemokratischen Ansinnen von Herrn Merz folgen, also den beiden Sondervermögen und der Reform der Schuldenbremse zustimmen?

Was möchten Sie wissen von:
Stefan Rouenhoff
Stefan Rouenhoff
CDU