Stefan Rouenhoff
Stefan Rouenhoff
CDU
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Frage von Herbert D. •

Frage an Stefan Rouenhoff von Herbert D. bezüglich Bundestag

Guten Tag Herr Rouenhoff,
der deutsche Bundestag ist nach Chinas Volkskongress das zweitgrößte Parlament und wird mit Steuergeldern finanziert, die anderswo besser eingesetzt werden könnten (z.B. Bekämpfung der Armut, Besserung der Bildung für alle, Stärkung der gesetzlichen Rente). Aber mal wieder muss der Bürger frustriert diagnostizieren, wessen Interesse Politiker*innen bedienen und wie verantwortungslos diese dabei handeln: Ganz ungeniert bedient man sich an den schwer verdienten Steuergelder um Parteigenossen einen Sitz im Parlament zuschustern zu können ...vorneweg selbstverständlich die CDU/CSU.
Wie wäre es denn mal im Interesse des Souveräns zu handeln und die Anzahl der Parlamentssitze deutlich zu verringern indem z.B. die Erststimme abgeschafft wird?
Was für den Bundestag gilt, gilt auch für viele Landtage resp. Abgeordnetenhaus (z.B. Hessen, Berlin).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass
a) die Landtage/Abgeordnetenhäuser ihre Anzahl von Sitzen (deutlich) verringern?
b) die Anzahl der Bundesländer reduziert wird (maximal 8)?

Es schrieb Ihnen
Herbert Derksen

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Derksen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wahlrechtsreform.

Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag in der 19. Legislaturperiode aus 709 Abgeordneten. Davon sind 299 Abgeordnete über die Erststimme und 410 Abgeordnete über die Landeslisten mit der Zweitstimme in den Bundestag gewählt.

Ursächlich für die jetzige Größe des Bundestages ist insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012, die einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht und so versucht, Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Damit sind Überhangmandate für eine Partei nicht mehr ohne einen Ausgleich für andere Parteien möglich.

Ich teile Ihre Ansicht, dass eine Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag zur Begrenzung und Berechenbarkeit der Gesamtmandatszahlen notwendig ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierzu am 30. Juni 2020 einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der u.a. eine Reduktion der Wahlkreise von 299 auf 280 vorsieht und auf den Ausgleich einiger weniger Überhangmandate verzichtet. Obwohl die SPD zunächst signalisierte, den Kompromiss mittragen zu können, hat sich die SPD am Ende gegen eine weiterreichende Reform bereits zur kommenden Bundestagswahl ausgesprochen.

Die nun vereinbarte Wahlrechtsreform wird in zwei Schritten umgesetzt. Bereits zur Bundestagswahl 2021 erfolgt eine teilweise Verrechnung von Überhang- mit Listenmandaten der gleichen Partei. Außerdem bleiben bei Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen.

Zur Bundestagswahl 2025 wird die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert. Um weitere Vorschläge zu entwickeln, wird zudem noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission eingesetzt.

Bezüglich Ihrer Frage zur Größe der jeweiligen Landesparlamente möchte Ihnen mitteilen, dass nicht die Abgeordneten des Deutschen Bundestages darüber entscheiden. Hierfür sind die Mandatsträger der jeweiligen Landesparlamente die richtigen Ansprechpartner.

Eine Neugliederung des Bundesgebietes steht derzeit nicht zur Debatte. Sie ist außerdem gemäß Art. 29 Grundgesetz mit hohen Hürden verbunden ist. Denn eine Neugliederung des Bundesgebietes liegt nicht allein in den Händen der Politik, sondern auch der jeweils betroffenen und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die hierüber per Volksentscheid abstimmen müssen. Die 1996 beabsichtigte Fusion der Bundesländer Berlin und Brandenburg zeigt, dass die Politik zu einem solchen Schritt bereit war, die betroffenen und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sich schlussendlich aber dagegen entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rouenhoff

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