Frage an Stefan Rouenhoff von Beate L. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Rouenhoff,
ich verfolge mit großer Sorge das Schicksal des Gesetzesentwurfes zum Kohleausstiegsgesetz. Die ursprüngliche Intention der Kohlekommission zum Kohleausstieg, diesen zu beschleunigen und die Fördermengen zu reduzieren, wird ins Gegenteil verkehrt: Keine ursprünglich geplante Festlegung für eine Obergrenze der Kohlenutzung, sondern deren inakzeptable künstliche Aufrechterhaltung. Kohleindustrie wird als „energiewirtschaftlich notwendig“ bezeichnet.
Es kommen nach Einschätzung der Börsenwelt mehr als vier Milliarden Euro Entschädigungen auf uns zu und die Pariser Klimaziele sind unerreichbar. Der französischer Klima-Bürgerrat fordert Pro-Klima-Änderung der Verfassung und unsere Politiker versuchen, im Schnelldurchgang ein katastrophales KohleEINstiegsgesetz durchzupeitschen.
Wie positionieren Sie sich dazu?
Mit sehr besorgten Grüßen
B. L.
Sehr geehrte Frau Lippmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit der geplanten CO2-Minderung bis zum Jahr 2030 bzw. 2050 hat sich Deutschland große und ehrgeizige Ziele gesetzt. Mit dem Kohleausstiegsgesetz und den geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem “European Green Deal“ steht Deutschland vor einem immensen energiepolitischen Strukturwandel.
Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ins Leben gerufen, welche der Bundesregierung am 31. Januar 2019 in ihrem Abschlussbericht dazu geraten hat, die Kohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 zu beenden. Der KWSB gehören auch zahlreiche Vertreter von Nichtregierungsorganisationen an, z.B. Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Reiner Priggen, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW e.V. oder Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland. Auf Grundlage des Abschlussberichts wurde am 29. Januar 2020 der Entwurf des sogenannten Kohleausstiegsgesetzes im Bundeskabinett beschlossen und am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz bringt dabei die Interessen der betroffenen Regionen mit den Klimaschutzzielen in Einklang.
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung erfolgt nun schrittweise. Bis zum Jahr 2022 wird der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- sowie Braunkohlekraftwerke auf jeweils rund 15 Gigawatt reduziert. Bis 2030 sind weitere Reduktionen auf rund acht Gigawatt Leistung bei den Steinkohlekraftwerken und neun Gigawatt-Leistung bei den Braunkohlekraftwerken vorgesehen. Damit gehört Deutschland weltweit zu den wenigen Ländern, die verbindlich aus der Kohleverstromung und der Kernenergie aussteigen.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz ist es gelungen, für alle beteiligten Akteure einen planbaren und wirtschaftlich darstellbaren Ausstiegspfad vorzugeben, der wesentlich zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele beitragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rouenhoff