Frage an Stefan Rouenhoff von Peter T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rouenhoff,
was denken Sie über Kolleginnen und Kollegen Ihrer Zunft die wie Frau Karin Strenz Lügen und Betrügen und Ihr Mandat nur dazu Nutzen um Ihre Geldgier zu Befriedigen und noch reicher zu werden also nur um sein Vermögen zu mehren, ihr Mandat nutzen.
Es wäre doch nicht mehr als Recht wenn solche Leute per Gesetz von Politik und Macht ausgreschlossen werden, weil die lügen und Betrügen nun mal um Ihren eigenen Vorteil zu erzielen.
Wenn man vor Gericht lügt gibt es Strafe, im Bundestag ist lügen und Betrügen an der Tagesordnung.
Da ist es doch nicht mehr als Konsequent solche Leute auszuschliesen um dem Missbrauch von Mandaten durch den Mandatsträger vorzubeugen.
Immerhin ist man vom Souverän dem Volk gewählt worden um diesen zu vertreten und man hat einen Eid auf unsere Verfassung abgegeben. Solche Leute gehören doch nicht in den Bundestag .
Solche Abgeordneten Schaden dem Deutschen Volk doch emenz oder sehen Sie das anders.
Mit freundlichen Grüßen,
P. T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern in Deutschland. Für Bundestagsabgeordnete gibt es daher klar definierte Verhaltensregeln, denen nachzukommen ist. Diese besagen unter anderem, dass Spenden, Gastgeschenke, sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor- und neben dem Mandat ausgeübt werden, offengelegt werden müssen. Diese Transparenzregelungen sollen u.a. den Wählern ermöglichen, sich ein eigenes Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit einzelner Abgeordneten machen zu können.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall hat es einen Verstoß gegen eben diese Verhaltensregeln gegeben. Frau Karin Strenz MdB wurde hierfür vom Bundestagspräsidium gerügt. In der Folge droht ihr nun ein Ordnungsgeld in fünfstelliger Höhe. Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg hat Maßnahmen ergriffen. Die Rüge durch das Bundestagspräsidium zählt jedoch aus rechtlicher Sicht nicht zu den Gründen, die zu einem Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag führen können (§46 Bundeswahlgesetz).
Unabhängig davon muss sich jeder Abgeordnete auch die Frage gefallen lassen, ob bei Fehlverhalten jenseits einer rechtlichen Verantwortung auch eine moralische Verantwortung besteht, die einen Rücktritt erfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rouenhoff