(...) Bislang ist jedoch insgesamt noch keine Einigung darüber erfolgt, wie Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft aufgefangen werden könnten. Die Klärung dieser Frage ist meines Erachtens eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt eine Änderung der aktuellen Rechtslage vornehmen zu können. (...)
(...) Bislang ist jedoch insgesamt noch keine Einigung darüber erfolgt, wie Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft aufgefangen werden könnten. Die Klärung dieser Frage ist meines Erachtens eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt eine Änderung der aktuellen Rechtslage vornehmen zu können. (...)
(...) Bislang ist jedoch insgesamt noch keine Einigung darüber erfolgt, wie Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft aufgefangen werden könnten. Die Klärung dieser Frage ist meines Erachtens eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt eine Änderung der aktuellen Rechtslage vornehmen zu können. (...)
(...) Schulische Bildung fällt in die Zuständigkeit der Länder und ist somit ein landespolitisches Thema. Aus diesem Grund würde ich Sie bitten, sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an meinen Landtagskollegen für Erlangen-Höchstadt, Herrn Walter Nussel, zu wenden. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht zur „Diesel-Einigung“. (...) Eingangs möchte ich kurz darauf aufmerksam machen, dass die Diskussion um die Dieselfahrverbote oftmals mit dem Abgasskandal vermengt wird. (...) Bei letzterem handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen die Automobilhersteller Betrug begangen haben. Mithilfe illegaler Methoden wurde versucht, die Messungen auf dem Rollenprüfstand zu manipulieren. Um diesen Betrug bzw. diese Manipulationen aufzuheben, hat das Kraftfahrtbundesamt unmittelbar nach Bekanntwerden einen amtlichen Rückruf für alle betroffenen Modell angeordnet. Die Konzerne wurden verpflichtet, die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten zu rufen, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Dies ist mittlerweile fast vollständig, zu über 97 Prozent, geschehen. (...) Bei der aktuellen Diskussion rund um die Dieselfahrverbote, handelt es sich zu überwiegenden Teilen um Fahrzeuge, die tatsächlich rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Das heißt, die Typgenehmigungen für diese Fahrzeuge wurden rechtmäßig erteilt. Folglich ist in diesen Fällen das Dieselfahrzeug auch nicht mangelhaft, so wie es bei den Fahrzeugen der Fall ist, die vom Abgasskandal betroffen waren. Aus diesem Grund ist es rechtlich nicht möglich, alle Hersteller in die Pflicht zu nehmen, die Dieselfahrzeuge umzurüsten. (...) Die nun erfolgte sog. „Diesel-Einigung“ ist ein Konzept, mit dem vor allem in besonders belasteten Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm / Kubikmeter Maßnahmen, beispielsweise Umtauschprämien, Rabatte der Hersteller für Euro 4 und Euro 5-Fahrzeuge sowie technische Lösungen in Form von PKW-Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Konkret werden diese Angebote für Bewohner der 14 „Problemstädte“ und deren angrenzende Landkreise gelten, aber auch für Dieselfahrer, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben. Des Weiteren gelten die Angebote für Städte, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne aufgrund eines fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums folglich Verkehrsbeschränkungen vorgesehen sind. (...) Sinn und Zweck dieses Maßnahmenpaktes ist die Sicherstellung, dass Dieselfahrer auch künftig mit ihren Fahrzeugen in den besonders stark belasteten Städten fahren dürfen, falls sich die Länder und Kommunen dazu entscheiden ein Fahrverbot anzuordnen. Den Anwohnern und Pendlern dieser besonders belasteten Städte würde ansonsten eine große Benachteiligung bevorstehen, sollte ihnen untersagt werden, mit ihrem Diesel-PKW in diese besonders belasteten Städte zu fahren. Vor dieser Problematik stehen die Fahrzeughalter der nicht besonders belasteten Städte bzw. Landkreise nicht. Aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist folglich eine generelle flächendeckende Lösung für alle betroffenen Fahrzeughalter nicht vorgesehen. (...) Die Stadt Erlangen sowie der Landkreis Erlangen-Höchstadt zählen nicht zu den 14 besonders belasteten Städten bzw. Landkreisen. Hier dürfen die Fahrzeughalter uneingeschränkt mit ihrem Diesel-PKW, z.B. ihrem Euro 5 Diesel, fahren. Aus diesem Grund greifen nicht die besonderen Angebote, wie Umtauschprämien, Rabatte oder technische Lösungen. (...) Da Sie nicht in einer Region wohnen, die besonders stickstoffdioxidbelastet ist und Sie mit Ihrem Dieselfahrzeug uneingeschränkt fahren können, sehe ich keine zwingende Notwendigkeit, Ihren Euro 5-Diesel unmittelbar in ein umweltfreundlicheres Fahrzeug umzutauschen. (...)
Sehr geehrter Herr v. P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Personalie „Maaßen“.