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Stefan Müller
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Frage von Michael S. •

Frage an Stefan Müller von Michael S. bezüglich Umwelt

Hallo,
bei meinen Anliegen geht es um das Dieselfahrverbot bzw. um Nachrüstung und Prämien. Ich selbst bin Fahrer eines Euro 5 Diesel - BMW 318d und fahre das Fahrzeug seit 4 Jahren.
Die Regierung hat nach zähen Verhandlungen nun abgestimmt, dass in besonders betroffenen Regionen sein Fahrzeug Nachrüsten kann bzw. eine Kaufprämie bekommt.
Da es sich ja um diese bestimmten 14 Städte bzw. Landkreise geht, schauen doch die Autobesitzer die in den restlichen Regionen wohnen in die Röhre.
Ich wohne in der nähe von Nürnberg - keine betroffene Region - bin 63 Jahre alt und in der ATZ. Ich bin auch kein Pendler mehr.
Oder verstehe ich das nicht richtig ???
Sowie dass aussieht muss ich weiter meinen Euro 5 Diesel fahren ohne in den Besitz der vereinbarten Hardwarenachrüstungen und Kaufprämien zu kommen.
Dann muss ich eben in den sauren Apfel beißen und mir ein Umweltfreundliches Fahrzeug zulegen. Muss aber dann ordentlich zuzahlen.
Die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge sind ja im " Keller ".
Da bekommt man ja nichts mehr für sein Fahrzeug.

Oder verstehe ich beim diesen Regierungsdurchbruch für Dieselfahrzeuge da was nicht richtig ?

Für ein Feedback würde ich mich freuen .....

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur „Diesel-Einigung“.
Eingangs möchte ich kurz darauf aufmerksam machen, dass die Diskussion um die Dieselfahrverbote oftmals mit dem Abgasskandal vermengt wird.
Bei letzterem handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen die Automobilhersteller Betrug begangen haben. Mithilfe illegaler Methoden wurde versucht, die Messungen auf dem Rollenprüfstand zu manipulieren. Um diesen Betrug bzw. diese Manipulationen aufzuheben, hat das Kraftfahrtbundesamt unmittelbar nach Bekanntwerden einen amtlichen Rückruf für alle betroffenen Modell angeordnet. Die Konzerne wurden verpflichtet, die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten zu rufen, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Dies ist mittlerweile fast vollständig, zu über 97 Prozent, geschehen.
Bei der aktuellen Diskussion rund um die Dieselfahrverbote, handelt es sich zu überwiegenden Teilen um Fahrzeuge, die tatsächlich rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Das heißt, die Typgenehmigungen für diese Fahrzeuge wurden rechtmäßig erteilt. Folglich ist in diesen Fällen das Dieselfahrzeug auch nicht mangelhaft, so wie es bei den Fahrzeugen der Fall ist, die vom Abgasskandal betroffen waren. Aus diesem Grund ist es rechtlich nicht möglich, alle Hersteller in die Pflicht zu nehmen, die Dieselfahrzeuge umzurüsten.
Die nun erfolgte sog. „Diesel-Einigung“ ist ein Konzept, mit dem vor allem in besonders belasteten Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm / Kubikmeter Maßnahmen, beispielsweise Umtauschprämien, Rabatte der Hersteller für Euro 4 und Euro 5-Fahrzeuge sowie technische Lösungen in Form von PKW-Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Konkret werden diese Angebote für Bewohner der 14 „Problemstädte“ und deren angrenzende Landkreise gelten, aber auch für Dieselfahrer, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben. Des Weiteren gelten die Angebote für Städte, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne aufgrund eines fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums folglich Verkehrsbeschränkungen vorgesehen sind.
Sinn und Zweck dieses Maßnahmenpaktes ist die Sicherstellung, dass Dieselfahrer auch künftig mit ihren Fahrzeugen in den besonders stark belasteten Städten fahren dürfen, falls sich die Länder und Kommunen dazu entscheiden ein Fahrverbot anzuordnen. Den Anwohnern und Pendlern dieser besonders belasteten Städte würde ansonsten eine große Benachteiligung bevorstehen, sollte ihnen untersagt werden, mit ihrem Diesel-PKW in diese besonders belasteten Städte zu fahren. Vor dieser Problematik stehen die Fahrzeughalter der nicht besonders belasteten Städte bzw. Landkreise nicht. Aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist folglich eine generelle flächendeckende Lösung für alle betroffenen Fahrzeughalter nicht vorgesehen.
Die Stadt Erlangen sowie der Landkreis Erlangen-Höchstadt zählen nicht zu den 14 besonders belasteten Städten bzw. Landkreisen. Hier dürfen die Fahrzeughalter uneingeschränkt mit ihrem Diesel-PKW, z.B. ihrem Euro 5 Diesel, fahren. Aus diesem Grund greifen nicht die besonderen Angebote, wie Umtauschprämien, Rabatte oder technische Lösungen.
Da Sie nicht in einer Region wohnen, die besonders stickstoffdioxidbelastet ist und Sie mit Ihrem Dieselfahrzeug uneingeschränkt fahren können, sehe ich keine zwingende Notwendigkeit, Ihren Euro 5-Diesel unmittelbar in ein umweltfreundlicheres Fahrzeug umzutauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller