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Stefan Möller
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Frage von Thomas D. •

Die Impflicht im Medizinischen Bereich gilt ab dem 16.03.2022. Muss ich mich Impfen lassen wenn ich bereits da arbeite oder gilt das nur für Neueinstellungen?

Sehr geehrter Herr Möller,

ich habe soeben Ihr Video auf Telegramm gesehen. Meine Frau arbeitet mit Menschen mit Behinderung und hat von Ihrem AG eine Aufforderung erhalten sich, auf Grundlage des Gesetzes, Impfen zu lassen da sonst eine Meldung zum Gesundheitsamt geht. Dieses würde dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Wie Sie sagen, gilt das Gesetz nur für Neueinstellungen ab dem 16.03.2022. Ich kann das auf den einschlägigen Seiten so nicht erkennen. Haben Sie die Möglichkeit mir diesen Gesetzestext zukommen zu lassen sodass wir das bei dem Arbeitgeber vorlegen können um dieser "Injektion" zu entgehen?

Bitte helfen Sie uns

Mit freundlichen Grüßen

Thomas D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

die politische und rechtliche Lage zur Impfpflicht habe ich in einem längeren Beitrag aufgeschrieben, den Sie auf meiner Abgeordnetenseite unter

https://www.moellermachts.info/post/was-hei%C3%9Ft-hier-impfpflicht-tipps-zur-rechtslage-f%C3%BCr-betroffene-mitarbeiter

nachlesen können. Dieser sollte Ihnen weiterhelfen. Ansonsten können Sie mich gern auch persönlich kontaktieren.

Viele Grüße

Stefan Möller

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