Frage an Stefan Liebich von Reiner Z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Liebig,
als Pankower Bürger interessieren mich die Argumente, die Sie zur Ablehnung des letztendlich erfolgreichen Entwurfes des "Sterbehilfegesetzes" bewogen haben.
Für mich war dieser Entwurf eigentlich der einzige akzeptable.
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
dem Plenum des Bundestages lagen insgesamt vier verschiedene Gruppenanträge zur Entscheidung vor, welche die sonst üblichen Fraktionsgrenzen aufgehoben haben. Im Kern ging es darum zu entscheiden, ob Beihilfe zum Suizid in Zukunft unter Strafe gestellt werden soll oder nicht. Ich habe mich mit meiner Stimme dafür eingesetzt, die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum Freitod weiterhin straflos zu lassen.
Das Strafrecht ist meines Erachtens nicht der Ort, seine eigene Weltanschauung oder Religion für andere zum Maßstab zu machen. Es gibt auch keine sachlichen Gründe zwischen der Beihilfe von Verwandte, Angehörigen, behandelnden Ärzten und der Beihilfe durch Vereine zu differenzieren, bei klaren und eindeutigen Regelungen für die Beratungsverfahren bei Sterbehilfevereinen. Ich bedauere, dass eine Mehrheit im Bundestag dies anders gesehen hat und betrachte die getroffene Entscheidung als ein Rückschritt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich