Frage an Stefan Liebich von Joachim B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Liebich,
der letzte Teil Ihrer Antwort auf meine Frage nach der Rechtmäßigkeit des Ukraine-Einsatzes lautet: "... nicht plausibel erklärt,...ob sie im Sinne des Wiener Dokuments die Aufgabe hatten, auch dorthin zu fahren." Daraus entnehme ich Zweifel hinsichtlich der Berechtigung im Sinne des Wiener Abkommens. Dennoch leiten Sie Ihre Antwort abweichend ein mit: "...fand der Einsatz der Militärbeobachter im Rahmen des 1990 geschlossenen Wiener Abkommens der Mitgliedsländer der OSZE statt." Wie erklärt sich das?
Ich denke, dass Sie als Abgeordneter des Bundestags eine Klarstellung über derartige Widersprüche vornehmen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Bode
Sehr geehrter Herr Bode,
Der vollständige Satz, mit dem Stefan Liebich die Antwort auf ihre Frage eingeleitet hatte, lautet: „Nein, mein Erkenntnisstand bezüglich Ihrer Frage hat sich nicht geändert, nach allem was ich weiß, fand der Einsatz der Militärbeobachter im Rahmen des 1990 geschlossenen Wiener Abkommens der Mitgliedsländer der OSZE statt.“ Insofern ist der Beantwortung ihrer Frage auch nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Seefeld
i.V. von Stefan Liebich