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Stefan Liebich
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Frage von Mario M. •

Frage an Stefan Liebich von Mario M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Liebich,
wie wird die unterschiedliche Behandlung von Einkommen bei der KV begründet.
Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen und bei Selbständigen nach einem fiktiven erhoben.
Bsp.1000,00 € Einkommen = Arbeitnehmer 82,00 € u. 73,00 € Arbeitgeber
Beim Selbständiger sind das aber entweder 627,75 € (15,5 % von fikt.Einkommen über 4050,00 €) oder auf Antrag 308,99 € (wenn Einkommen nachweisbar unter 2073,75 €)oder bei Härtefällen 214,29 € (wenn einkommen unter 1382,50 €).
Also,statt 15,5 % bezahlt der Selbständige entw. 62,8%,30,9% oder 21,4%
von seinem Einkommen an die KV.Wo bleibt die Gleichbehandlung??
Mit freundlichen Grüßen Mario Müller

Portrait von Stefan Liebich
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

Für das von Ihnen beschriebene Problem werden meist zwei Gründe aufgeführt: Zum einen hätten Selbständige einen größeren Gestaltungsspielraum bezüglich ihres Einkommens bzw. ihres Gewinns. Über Anschaffungen und Abschreibungen ließe sich relativ leicht ein formal geringes Einkommen erzielen, was dazu führe, dass die Krankenversicherung sozusagen um Beiträge geprellt würde.
Der zweite Grund wäre die Existenz der privaten Krankenversicherung als Wahlalternative für Selbständige. Je günstiger die gesetzliche Krankenversicherung für geringverdienende Selbständige sei, desto mehr würden diese sich mit niedrigen Beiträgen gesetzlich versichern, während die gutverdienenden Selbständigen noch stärker in die private Krankenversicherung gingen. Damit würde die gesetzliche Krankenversicherung zugunsten der privaten Krankenversicherung geschwächt.

Aus unserer Sicht verfangen beide Argumente nicht. Grund eins erscheint nicht nachvollziehbar, weil das ermittelte Einkommen ja auch Grundlage genug ist, um die Steuer zu berechnen. Und für Grund zwei schlagen wird eine eindeutige Lösung vor: DIE LINKE will die private Krankenversicherung abschaffen und alle derzeit privat Versicherten in der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung versichern. Informationen hierzu finden Sie hier: http://linksfraktion.de/themen/buergerinnen-buergerversicherung-solidarische/ . Dies würde auch die von Ihnen zurecht bemängelte Mindestbeitragsbemessungsgrenze unnötig machen.

Wir sehen aber auch die Notwendigkeit, dass im derzeitigen System Handlungsbedarf besteht, denn die auch von Ihnen berechneten fiktiven Beitragssätze sind für viele Selbständige eine unzumutbare Belastung. Deshalb hatten wir bereits 2010 einen Antrag gestellt, um dieses Problem zu lindern. Den Antrag und die Beschlussempfehlung des Ausschusses, aus der auch die Positionen der anderen Bundestagsfraktionen hervorgehen, finden Sie hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700777.pdf

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705566.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich