Frage an Stefan Liebich von Lisa H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Liebich,
ich bin im Oktober 2009 Mutter von extrem frühgeborenen Zwillingen geworden. Sie wurden in der Schwangerschaftswoche 24+1 geboren.
Meine Frage bezieht sich auf die extreme Ungerechtigkeit was die Bezahlung des Elterngeldes betrifft. Zum besseren Verständnis und weil das Thema sehr speziell ist, hier ein Link (ich hoffe das Einfügen ist erlaubt)
http://www.fruehgeborene.de/index.php?option=com_content&view=article&id=120&Itemid=141
In meinem konkreten Fall heißt das, dass ich eigentlich im Oktober 2010 wieder arbeiten gehen muss um das finanzielle Überleben unserer Familie zu sichern.
Probleme: Bei Frühgeborenen zählt in der Entwicklung nicht der tatsächliche, sondern der errechnete Geburtstermin. Das heißt, dass im Oktober erst das Verhalten eines 8 Monate alten Kindes zu erwarten ist. Erschwerend kommt hinzu dass einer von beiden durch die Frühgeburt leider ziemlich beeinträchtigt ist: Sauerstoffbedarf, Magensonde etc.
Eine Betreuung in der Kita oder ähnlichen Einrichtungen ist also unmöglich.
Wir wissen leider noch immer gar nicht wie wir ab Oktober überleben sollen. Von allen Seiten bekommen wir nun zu hören, dass wir dann Hartz IV beantragen müssen. Soll das die Lösung sein?
Meiner Meinung nach sollte Elterngeld nach dem errechneten Geburtstermin gezahlt werden, nicht nach dem tatsächlichen. Ich sehe hier keine Gleichbehandlung.
Letztens habe ich gelesen dass die Wahrscheinlichkeit einer so frühen Geburt wie ich sie hatte bei 0,01% liegt. Eine große finanzielle Mehrbelastung ist also seitens der Regierung meiner Meinung nach wohl nicht zu erwarten. Für die einzelnen betroffenen Familien wäre eine Änderung jedoch gigantisch.
Wie stehen Sie zu diesem Thema? Könnte Ihre Partei die Sache nicht noch einmal aufgreifen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Hegel
Sehr geehrte Frau Hegel,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie haben mit Ihrer Kritik am Elterngeld Recht. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Kritikpunkte: Das Elterngeld in seiner jetzigen Form begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Erwerbslose, Studierende und Bezieher niedriger Einkommen. Es fördert einseitig den zeitweisen Totalausstieg von Frauen aus dem Beruf und es ist nicht flexibel genug ausgestaltet - wie auch an Ihrer Problematik sichtbar wird.
Meine Fraktion fordert beim Elterngeld Veränderungen, die auch den individuellen Bedürfnissen entsprechen. So sollte das Elterngeld auf mindestens 450 Euro (ohne Anrechnung auf Hartz IV) und 12 Monate Anspruch pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende) erhöht werden. Elternzeit sollte auch in Teilabschnitten bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres genommen werden können. Eine solche Regelung könnte auch Ihren Bedürfnissen gerechter werden, ohne komplizierte Ausnahmeregelungen schaffen zu müssen. Auch die Änderung zur Berechnung nach dem errechneten Termin wäre eine Möglichkeit. Das zuständige Familienministerium stellt sich dieser Problematik jedoch bisher nicht, obwohl die Thematik dort bekannt ist. Das Ministerium beschäftigt sich leider lieber mit dem Unterbreiten von unsozialen Kürzungsvorschlägen.
Ihre Frage habe ich auch an die fachlich Zuständigen in der Fraktion DIE LINKE. weitergeleitet, so dass diese in die weitere Fachdiskussion mit einfließen kann.
Ich wünsche Ihnen und den Zwillingen viel Kraft und für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich