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Stefan Liebich
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Frage von Peter L. •

Frage an Stefan Liebich von Peter L. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Liebich,

ich hatte diese Frage bereits Herrn Lindner gestellt, da ich mir von der FDP dazu eine klare Haltung erhofft hatte und die Umsetzung von BVG-Urteilen eigentlich Regierungssache ist. Leider blieb die Frage bislang unbeantwortet.

Mit einem Urteil vom 07.07.2009 hat der 2. Senat des BVG eine Ungleichbehandlung von in eingetragenen Partnerschaften lebenden Partnern und Eheleuten in der Satzung der VBL für grundrechtswidrig erklärt. Die Entscheidung wurde u .a damit begründet, dass einerseits keine abstrakte Vermutung bestehen kann, dass aus einer Ehe Kinder hervorgehen, und dass andererseits in eingetragenen Partnerschaften zur Ehe vergleichbare Pflichten, beispielsweise hinsichtlich des Unterhaltes, bestehen. Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist zwischenzeitlich zur Auffassung gelangt, dass nach diesem Urteil auch derzeit bestehende Ungleichbehandlung in anderen Feldern, beispielsweise im Beamtenbesoldungs- und versorgungsrecht, gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. Ein vorheriges Urteil einer Kammer des 1. Senats auf Abweisung einer ähnlichen Klage, das im Gegensatz zu dem in Rede stehenden Urteil keine bindende Wirkung für die Verfassungsorgane hat, sei damit aus rechtssystematischer Sicht obsolet. Vielmehr seien die Verfassungsorgane gehalten, das BVG-Senats-Urteil umzusetzen.

Die Regierung scheint sich um die Umsetzung dieses Urteils jedoch nicht zu kümmern. Dazu meine Frage: Sehen Sie die Möglichkeit, die Frage der (nun beschiedenermaßen grundrechtswidrigen) Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften im Verhältnis zur Ehe im Parlament zu thematisieren, um für diesen grundrechtswidrigen Zustand Abhilfe zu schaffen? Sehen Sie ggf. die Möglichkeit, seitens der LINKEN einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen, ggf. gemeinsam mit den Grünen, so dass sich die Regierung endlich erklären muss?

Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Vielen Dank und freundliche Grüße
P. Löser

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Löser,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7.Juli 2009 war in der Tat bahnbrechend. Es orientierte sich am Urteil des EuGH vom 1. April 2008 in der Rechtssache Maruko. Beide Urteile erteilten dem deutschen Gesetzgeber den klaren Auftrag, die Diskriminierung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft unverzüglich zu beenden.

Doch nach einem Jahr und einem bindenden Auftrag des BVerfG hat sich in der Koalition fast nichts bewegt. Außer einigen Verbesserungen im "Bürgerentlastungsgesetz" und einigen unvollständigen Referentenentwürfen herrscht Stillstand. CDU/CSU scheinen sogar wieder alte Ressentiments bedienen zu wollen, als sie sich jüngst gegen ein gemeinsames Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen wandten und die Abgeordnete Ute Granold (CDU) am 17. Juni 2010 zu Protokoll gab: "Da gibt es mit uns [CDU/CSU] keine Diskussionen".

DIE LINKE hat am 17. Juni 2010 den Antrag "Öffnung der Ehe" (Drucksache 17/2023) [ http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7791039705_1702023.pdf ] in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir wollen die Ehe für Lesben und Schwule öffnen, dann könnte man die Gleichstellung ad hoc und in allen Bereichen vollständig erreichen. Wir werden uns mit Bündnis 90/Die Grünen und der SPD auf eine öffentliche Anhörung voraussichtlich im Oktober 2010 verständigen. Ich hoffe, dass die Bundesregierung so zu einer zügigen Umsetzung des BVerfG-Urteils bewegt werden kann.

Auch das von der LINKEN mitregierte Berlin ist in dieser Frage tätig und hat vor wenigen Tagen einen Entschließungsantrag (Drucksache 386/10) für einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Ehe in den Bundesrat eingebracht [ http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2010/0301-400/386-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/386-10.pdf ]. Carola Bluhm, Berliner Senatorin der LINKEN, bezog sich vor der Länderkammer dabei explizit auch auf das von Ihnen genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.Juli 2009.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantworten zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Liebich