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Stefan Liebich
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Frage von Sobra L. •

Frage an Stefan Liebich von Sobra L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Liebich,

neulich bekam ich Post vom Finanzamt Prenzlauer Berg. Es ging in diesem Brief aber nicht um meine Steuererklärung, sondern um eine angeblich nicht bezahlte GEZ-Rechnung.

Nun meine Frage: wie kann es sein, dass die GEZ ihre Forderungen durch das Finanzamt geltend macht?

Mir wurde mit Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen etc gedroht. Ich finde es äußerst schockierend, das derartiges möglich ist.

Mfg S. Lüttke

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte/r Sobra Lüttke,

zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich Ihnen leider erst jetzt antworten kann.

Die Rechtslage ist, so scheint es, eindeutig: Nicht bezahlte Rundfunkgebühren werden - anders als Forderungen von privaten Gläubigern - nicht durch Einschaltung eines Gerichtes „vollstreckt“, sondern durch das Verwaltungszwangsverfahren, ein schreckliches Wort. Die Zuständigkeit ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, in Berlin macht dies das jeweilige Finanzamt.

Die Abgabenordnung regelt, dass die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, sobald

a) die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen weggefallen sind,
b) der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, aufgehoben wird,
c) der Anspruch auf die Leistung erloschen ist oder
d) die Leistung gestundet worden ist.

Sie könnten sich also beispielsweise an die GEZ wenden und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Soweit im Einzelfall die Vollstreckung eine besondere Härte darstellt, kann die Vollstreckungsbehörde sie auch einstweilen einstellen, beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme aufheben. Um dies zu klären, sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt aufsuchen, denn eine Rechtsberatung im Einzelfall kann ich nicht leisten.

Falls Sie aus finanziellen Gründen - z.B. weil Sie arbeitslos sind - keine GEZ-Gebühren bezahlen können, dann können Sie sich gegen Nachweis bei der GEZ von der Gebühr befreien lassen. Allerdings geht das nicht rückwirkend.

Meine Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Rundfunkgebühren transparenter und bürgerfreundlicher eingezogen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1726805369

Falls Sie an einer kleinen Auswahl der Rechtsgrundlagen interessiert sind, dann senden Sie mir bitte eine E-Mail an mein Bundestagsbüro.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stefan Liebich