Frage von Juliane H. • 22.04.2022
Antwort von Stefan Goronczy FDP • 26.04.2022
Keine
Keine
Durch die Anwendung des bestehenden gerechten Verteilungsmechanismus braucht es keine Steigerung der kommunalen Aufnahmebereitschaft.
Es stimmt, dass ich mehr Erfahrungen gemacht habe, um diese Frage zu bewerten, auch persönliche.
Die Beamtenbestechung ist m.W. ein Straftatbestand, bei der eine Vorteilsgewährung von Amtsträgern beabsichtigt wird.
(...) ich halte die Einrichtung der Abschiebehafteinrichtung für richtig und spreche mich für eine Fortführung aus.