Werden Sie dem EU-Mercosur-Deal zustimmen, wenn er keine Sanktionen bei Verletzungen von Standards zu Waldschutz und Menschenrechten vorsieht?
Sehr geehrte Frau K.,
in der Ampelkoalition haben wir die Bedingungen für eine Ratifizierung des EU-Mercosur Abkommens klar festgelegt. Dazu gehört der Abschluss einer praktisch durchsetzbaren Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt der bestehenden Waldflächen.
Denn: Wenn der Regenwald stirbt, kippt das Klima. Vor allem der Amazonas ist eine Lebensversicherung für die Zukunft von uns Menschen auf diesem Planeten.
Neben umsetzbaren und überprüfbaren Verpflichtungen zum Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz muss eine praktisch durchsetzbare Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen abgeschlossen werden.
In einem von unserer Fraktion erstellten Gutachten werden konkrete Vorschläge gemacht, wie ein verbindliches Waldschutzinstrument anhand einer Vertragsergänzung (neuer völkerrechtlicher Vertragsteil) ausgestaltet werden kann – ohne die bisher ausgehandelten Vertragsteile zu ändern. Es zeigt auch auf, dass die Implementierung eines Waldschutzinstruments in das gegenwärtig verhandelte Abkommen nicht nur völkerrechtlich möglich, sondern auch unionsrechtlich geboten ist.
Ein effektives völkerrechtliches Waldschutzinstrument muss die Vertragsparteien verpflichten, weitere Entwaldung zu verhindern, das eigene Waldschutzrecht aufzubauen und regelmäßig über die Umsetzung zu berichten.
Diese Verpflichtungen sollen für die EU und die Mercosur-Staaten gleichermaßen gelten. Verletzungen von Nachhaltigkeitsvorschriften haben im bisherigen Entwurf des Abkommens keine erkennbaren Konsequenzen, anders als Handelsbestimmungen wie Zollerleichterungen oder Importquoten. Wenn das Waldschutzinstrument in den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus aufgenommen wird, besteht hingegen die Möglichkeit, bei Verletzungen der Waldschutzverpflichtungen Handelszugeständnisse auszusetzen.
Einen anderen Ansatz bietet die Variante des innovativen Anreizmechanismus. Diese Form der Durchsetzung bedient sich nicht der Sanktion, sondern schafft durch wirtschaftliche Vorteile positive Anreize zum Waldschutz. Halten die Vertragsparteien die im Waldschutzinstrument vereinbarten Pflichten ein, werden neue Handelsvorteile freigeschaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar