Sehr geehrter Herr Gelbhaar, werden Sie und Die Grünen einen Antrag auf Prüfung eines Parteienverbots gegenüber der AfD einreichen bzw. befürworten? Mit freundlichen Grüßen Ulrich W.
Sehr geehrter Herr W.,
seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD in all ihren Teilen stetig radikalisiert und hat sich zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Wenn es noch eines Beweises bedurfte, musste man sich nur die Reden auf dem Europarteitag in Magdeburg anzuschauen. Durchgesetzt haben sich am Ende gerade die Kandidat*innen, die besonders radikal nationalistische und völkische Töne angeschlagen haben. Viele der Reden waren durchzogen mit rechtsextremen Verschwörungsnarrativen, wie das vom „großen Austausch“, und antisemitischen Codes. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang hat hierzu klar Stellung genommen. Seinen Einschätzungen und Einordnungen kommt hohes Gewicht zu. Wir begrüßen es, dass der Verfassungsschutz die Gefahr von Rechts mittlerweile mehr als früher ernst nimmt. Die AfD will offen ein anderes Europa ohne die EU und eine autoritäre Wende in Deutschland. Sie steht für einen völkischen Nationalismus und ist am Ende im Kern eine rechtsextreme Partei, sie ist die größte Gefahr für unsere Demokratie in dieser Zeit.
Es gibt zahlreiche Personen aus dem AfD Spektrum, die sich in der Nähe zu Gewalttäter*innen oder solchen, die dies werden wollen, bewegen. In zahlreichen Aussagen und Handlungen von Personen aus dem Bereich der AfD wird zudem immer wieder eine Haltung deutlich, die die Menschenwürde anderer, vor allem von Minderheiten, klar negiert. Deshalb beobachtet der Verfassungsschutz in diesem Bereich zu Recht.
Es gibt gewichtige Argumente dafür, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Für ein Verbotsverfahren müssen die Kriterien erfüllt und belegt sein. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Ein Antrag auf Prüfung eines Parteienverbots ist dann sinnvoll und zu befürworten, wenn dieser auf ausreichenden Grundlagen fußt. Alles andere nützt denjenigen, welche die Demokratie ablehnen, ja schadet gar der Demokratie an sich. Sind diese Vorgaben erfüllt, muss ein Verbotsverfahren eingeleitet werden, damit das Verfassungsgericht prüfen und entscheiden kann.
Die AfD ist als eine Gefahr für unsere Demokratie, eine Gefahr für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und als eine reale Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Europa politisch und gesellschaftlich sowie mit allen geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Das setzt voraus, dass alle demokratischen Kräfte an einem Strang ziehen. Denn hierbei geht es nicht um eine Auseinandersetzung im politischen Tagesgeschäft - sondern es geht um den demokratischen Grundkonsens.
Für mich ist daher klar, dass es - auf allen politischen Ebenen – keine Zusammenarbeit mit der AfD geben darf. Außerdem darf es keine „Normalisierung“ der AfD geben. Das bedeutet, dass keine demokratische Partei ihre Inhalte und ihrer Sprache übernehmen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar