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Stefan Gelbhaar
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Frage von Karsten G. •

Sehr geehrter Herr Gelbhaar, kennen Sie den Warnwestenskandal (www.t-online.de/mobilitaet/aktuelles/id_100203410/)? Was tun Sie als Verkehrspolitiker, um hier Abhilfe zu schaffen? MfG - Karsten

Der Warnwestenskandal zeigt Lücken in der Normung und Kontrolle bei gesetzlich vorgeschriebenen Warnwesten, die zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt. Siehe auch www.youtube.com/watch?v=IrfXP6_Fqvk
Welche Möglichkeiten sehen Sie als Verkehrspolitiker und Rechtsanwalt, hier die Gesetzeslücken zu schließen? Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen zum Neuen Jahr - Karsten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

Warnwesten müssen der EN ISO 20471 entsprechen, d. h. zertifiziert sein. Sowohl die Anzahl der Reflektorstreifen als auch die Reflexionsstärke sind hierin geregelt. Das Produkt muss klar gekennzeichnet sein. Ein eingenähtes Label mit Hinweis auf die Erfüllung der Norm bietet erste Anhaltspunkte. Leider liefert auch das Label mit der aufgedruckten Norm keine 100-prozentige Garantie dafür, dass die Weste auch ordnungsgemäß reflektiert. Empfohlen wird daher ein zusätzlicher Selbsttest. 

Bei einem Test durch einen bekannten Verband im Verkehrsbereich sind fast ein Drittel der getesteten Produkte durchgefallen, sprich reflektieren nicht. Auch die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der Auto Club Europa e. V. haben geprüft: Von 21 fiel eine durch. Als Verbraucher:in ist es hilfreich, sich an solchen Test zu orientieren. Es ist bekannt, dass insbesondere auf online-Marktplätzen Produkte angeboten werden, welche die Norm nicht erfüllen (minderwertige Materialien usw. usf.). Dennoch: Die Sicherheitswirkung scheint nicht vom Preis abhängig zu sein, so GTÜ und ACE. 

Und hier kommt es auf die Verbraucher:innen an. Denn eine Gesetzeslücke besteht meines Erachtens nicht. Die Anforderungen sind klar in der Norm formuliert. Es ist eher ein Problem der Produktkontrolle. Und besonders der Information.

Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der gesetzlichen Vorschriften und Normen für Warnwesten, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, gehört in den politischen Bereich. Daneben wird es darum gehen, Wettbewerbsrecht, aber auch Schadensersatzrecht so auszulegen und anzuwenden, dass Anbieter von funktionsunfähigen Warnwesten aus dem Markt fliegen. Gleichzeitig gilt es seitens der öffentlichen Hand, über derart fehlerhafte Warnwesten und deren Anbieter proaktiv zu informieren. Hier ist auch das Verkehrsministerium gefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar

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