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Stefan Gelbhaar
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Frage von Thilo S. •

Sehr geehrter Gelbhaar, Sie schreiben, dass Sie noch mehr Beweise und Sicherheit für den Erfolg eines AfD-Verbots wünschen. Was sind Ihrer Ansicht nach die Lücken im Statement der 17 Verfassungsrechtler

https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Presse/EinBLICK/2024/44Rechtliche_Stellungnahme_AfD-Parteiverbot.pdf
und der 200 RA

https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/demokratie-und-menschenwuerde-schuetzen-mehr-als-200-juristinnen-fordern-einleitung-eines-verbotsverfahrens-gegen-die-afd-1094

zum Stellen eines Antrages beim BVerfG, die bereits dem Stelle eines Antrages entgegen stehen?
Schließlich entscheiden ja nicht die Abgeordneten über die AfD, sondern das Verfassungsgericht.
Warum gehen Sie schließlich davon aus, dass nicht bereits die Durchführung eines Verfahrens für mässigende Auswirkungen auf das Gebahren der AfD haben könnte? Oder gehen Sie davon aus, dass dies nicht erforderlich ist?
Auf welcher Grundlage gehen Sie schließlich davon aus, dass nach der Wahl eine (bessere) Möglichkeit besteht, einen entsprechenden Antrag zu stellen?

Mit freundlichen Grüssen
Thilo S.

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