Frage an Stefan Gelbhaar von Dorit K. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Gelbhaar,
In der Presse ist einiges über das geplante Zweckentfremdungsgesetz und das damit geplante Verbot von Ferienwohnungen zu lesen. Die Informationen hierüber sind sehr unterschiedlich und zum Teil auch widersprüchlich. Bisher konnte uns niemand den Gesetzentwurf zugänglich machen. Da wir eine seit über 10 Jahren bestehende Ferienwohnungsvermietung betreiben, macht sich bei uns Existenzangst breit (6 Angestellte).
Hier nun unsere Fragen:
Sind Sie über Details des Gesetzentwurfs informiert?
Können Sie uns Details oder noch besser den kompletten Gesetzentwurf zusenden?
Wie stehen Sie persönlich zu dem geplanten Gesetz?
Wie ist die Position Ihrer Partei?
Sind Sie der Meinung, dass das geplante Gesetz rechtssicher ist? (Gewerbefreiheit, Enteignung, etc….)
Wir würden uns sehr über Ihre Antwort freuen, auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Dorit Kollek
tolle-wohnungen.de
Sehr geehrte Frau Kollek,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, die ich gern beantworten möchte.
Angesichts immer knapper werdenden Wohnraums und seit Jahren steigender Mieten, vor allem in den attraktiven Innenstadtbezirken, ist eine gesetzliche Regelung zur Zweckentfremdung von Wohnraum notwendig geworden. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hatte 2002 eine bestehende Zweckentfremdungsverbotsverordnung gekippt, weil es keinen Wohnungsmangel (mehr) erkennen konnte. Bei mittlerweile schätzungsweise 12.000 Ferienwohnungen und einem Leerstand von nur noch 2,6 % (Stand 2011, Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.), unterstütze ich das Ansinnen, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu begrenzen. Meine Fraktion hatte daher bereits frühzeitig einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0781.pdf). Die Gesetzesvorlage des Senats können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen//vorgang/d17-1057.pdf. Der Gesetzentwurf wurde am 13. Juni 2013 in erster Lesung im Abgeordnetenhaus behandelt und in die Fachausschüsse überwiesen. Die zweite Lesung wird vrsl. bis Ende des Jahres erfolgen.
In dem von mir betreuten Wahlkreis im Prenzlauer Berger Süden sind die Auswirkungen der Wohnungsverknappung leicht festzustellen. Für Alleinerziehende, RenterInnen und Familien ist es schwer, überhaupt noch angemessenen und bezahlbaren Wohnraum hier zu finden. Ferienwohnungen sind neben steigenden Mieten, der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und einer seit Jahren verfehlten sozialen Wohnungspolitik ein Teilproblem, eine Eingrenzung des Problems ist daher notwendig.
Ich gehe davon aus, dass der Senat dem Abgeordnetenhaus rechtlich geprüfte Gesetzesentwürfe vorlegt. Dennoch werden wir von Bündnis 90/ Die Grünen in der jetzigen Phase des Gesetzgebungsprozesses, gerade auch bei der Diskussion im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, genau hinschauen und das Gesetz auf seine Rechtssicherheit hin überprüfen. Wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Teile des Gesetzes nicht gerichtsfest sind, werden wir an diesen Stellen Änderungen beantragen.
Falls Sie Hinweise zu konkreten Passagen des Gesetzesentwurfes haben, können Sie mir diese gerne zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Gelbhaar