Frage an Stefan Gelbhaar von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Gelbhaar,
zu mehreren Fragen bitte ich um Ihre Antwort:
1. Wie soll ein getrennter Vater, der Hartz 4 Empfänger ist, aus dem gleichen Regelsatz wie ein Single die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern aufbringen?
2. Hat ein getrennter Vater von drei Kindern, der Hartz 4-Empfänger ist und seine Kinder regelmäßig sieht, Anspruch auf eine größere Wohnung als ein Single?
3. Warum werden Unterhaltszahlungen von Vätern, die für die Existenzsicherung von Kindern gedacht sind und aus bereits versteuertem Einkommen erbracht werden, bei Hartz 4 zur Bedarfsdeckung der Mütter verwendet?
4. Welche Beratungsmöglichkeiten und Zufluchtswohnungen gibt es in Berlin für gewaltbetroffene Männer? Werden Sie, nachdem es ein breites Angebot zur Beratung von Frauen gibt, auch ein entsprechendes Angebot für Männer einrichten? Kann man als Bürger ein solches Angebot nach dem Antidiskriminierungsgesetzt erwarten?
5. Welche Bemühungen gibt es Ihrerseits den Anteil der männlichen Erzieher in Kindertagesstätten, Betreuer in Jugendeinrichtungen, etc., durch konkrete Fördermaßnahmen oder verpflichtende Einstellungsvorgaben zu erhöhen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel
Sehr geehrter Herr Stiefel,
vielen Dank für Ihre Fragen. Diese möchte ich nachfolgend in der notwendigen Kürze zu beantworten suchen: Ein Vater soll einen geregelten Umgang mit seinen Kindern, und die Kinder mit ihrem Vater, pflegen können. Also sind die für Kinder vorgesehenen staatlichen Leistungen zwischen den Eltern - im Fall der Trennung - zu diesem Zwecke sinnvoll zu verteilen. Bei getrennt lebenden Eltern sollte - und insoweit ist Ihr Hinweis wertvoll - der erhöhte Bedarf dieser Kindes im Umgang mit ihren Eltern evaluiert werden. Ergibt sich daraus ein politischer Handlungsbedarf, was durchaus möglich erscheint, sollte zu Gunsten der Kinder von getrennten Eltern eine Verbesserung herbeigeführt werden. Ein allgemein erhöhter Unterhaltsanspruch des Vaters gegenüber dem Staat - unabhängig vom tatsächlichen Umgang mit dem Kind pauschaliert - erscheint mir hingegen nicht sinnvoll. In diesem Zusammenhang ist auch auf Ihre dritte Frage zu antworten: Kindesunterhalt ist natürlich für das Kind zu verwenden. Schließlich fragen Sie nach Zufluchtsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer in Berlin. Hier sind die Sozialbehörden schon jetzt gehalten, für entsprechende Fälle Lösungen und eben auch Unterkünfte zu finden. Eine Bündelung der Aktivitäten in Ihrem Sinne ist bislang allerdings noch nicht vorgenommen worden. Das breitere Angebot für Frauen resultiert allerdings maßgeblich daraus, dass es leider sehr viele (und mehr) Fälle mißhandelter Frauen gibt und sich Frauen dieser Gewalt insgesamt auch immer noch schwerer entziehen können. Zu Ihrer letzten Frage: Eine Erhöhung des Anteils männlicher Erzieher und Betreuer ist grundsätzlich wünschenswert. Dazu ist dieses Berufsbild verstärkt männlichen Berufsanfängern gegenüber bekannter zu machen. Vorbehalte gerade auch unter Männern hinsichtlich dieses Berufsbildes sind so möglichst frühzeitig zu begegnen. Die Förderung der Gleichberechtigung innerhalb der vielen Berufsbilder ist ein grundsätzliches Anliegen der Bündnisgrünen. Mehr über mich und meine Positionen erfahren Sie auf www.stefan-gelbhaar.de. Dort sind meine politischen Schwerpunkte wie auch die von mir formulierten Anliegen für meinen Wahlkreis dargestellt. Insbesondere möchte ich aber auf die dort gemachten Wahlversprechen für die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Gelbhaar