Frage an Stefan Gebuhr von Harald H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gebuhr
will nur mal fragen, wie sie zu den Diensttauglichkeitsuntersuchungen im Öffentlichen Dienst stehen. Mit den Richtlinien dieser Untersuchungen, sind Tür und Tor geöffnet, sich langjähriger teurer Mitarbeiter zu entledigen, und durch neues billiges Personal zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen, Harald Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
soweit ich informiert bin, finden Diensttauglichkeitsuntersuchungen nur in bestimmten Bereichen, etwa bei Polizei und Feuerwehr, oder dann statt, wenn gesundheitliche Probleme die Diensttauglichkeit in Frage stellen. Ich denke grundsätzlich, dass es nicht falsch ist, wenn untersucht wird, ob jemand seine Aufgaben ohne Gefahr für sich und andere erledigen kann. Natürlich darf dies nicht zum Vorwand werden, um sich älterer Kollegen billig zu entledigen. Hier sind im öffentlichen Dienst vor allem die Personalräte gefragt, die bei solchen Entwicklungen Alarm schlagen müssen. DIE LINKE fordert angemessene Regelungen für alle Beschäftigten, die wegen gesundheitlicher Gründe bestimmte Aufgaben nicht mehr ausführen können und eine auskömmliche Bezahlung für neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen. Damit wäre automatisch verhindert, dass die Frage der Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten als Vorwand für Einsparungen bei den Personalkosten missbraucht wird.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen, mit freundlichen Grüßen,
Stefan Gebuhr