Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz von KI an unseren Schulen ermöglich, datenschutzrechtliche Aspekte aber mitdenken
Des weiteren geht die Regelung davon aus, dass in den meisten Fällen aus dem Klassenzimmer, also einem Dienstort, der Unterricht übertragen wird. Hierbei wird keine Privatsphäre der Lehrkräfte verletzt.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
Gerade in Anbetracht der prekären Lage am Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg ist es fatal, dass hier aktuell keine Mittel bewilligt und freigegeben werden.
das ist eine berechtigte Frage. Dies geht auf eine Vereinbarung aus schwarz-gelber Regierungszeit zurück und wurde seitdem nicht mehr "aufgerufen". Ich werde Ihre Anfrage einmal zum Anlass nehmen, hier nachzufragen. Danke Ihnen für den Hinweis.