Frage an Stefan Birkner von Wilfried N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Birkner,
die Sanierung einer Anliegerstraße hat oft erhebliche finanzielle Auswirkungen für die betroffenen Hauseigentümer. Die nachfolgende steuerliche Besonderheit / Ungleichbehandlung (1u.2 alle wohnen in der selben Anliegerstr.) bei den Straßenausbaubeiträgen kann nur mit einer Kpl. Abschaffung gelöst werden.
1) Für Rentner, Arbeitnehmer sowie Angestellte mit ihrer Selbstgenutzten Immobilie ist KEINE steuerrechtliche Geltendmachung der Straßenausbaubeiträge vorgesehen, trotz staatlicher Empfehlung Vorsorge für das Alter zu treffen.
2) Anders ist es, wenn die Immobilie zur Einkünfte Erzielung genutzt wird, also vermietet oder zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Dann gehören alle Aufwendungen, die durch die Vermietung oder gewerbliche Nutzung veranlasst sind, zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben, d. h. sie können steuerlich geltend gemacht werden. Der entscheidende Unterschied zu selbst genutzten Immobilien liegt in der Erzielung von Einkünften. Die Einnahmen, die aus der Erzielung von Einkünften generiert werden, wie z. B. aus der Vermietung einer Immobilie, werden besteuert. Im Gegenzug können auch die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, eine Berücksichtigung der Straßenausbaubeiträge ist nur möglich, wenn die Immobilie zur Erzielung von Einkünften genutzt wird und diese besteuert werden.
Dieses vorausgeschickt, stelle ich nachfolgende Frage:
Wie werden Sie und Ihre Fraktion diese Fakten der steuerlichen Ungleichbehandlung, bei den laufenden öffentlichen Lasten (Straßenausbaubeiträge) des Grundstücks zu den Landtagswahlen 2022 in NDS thematisieren?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Nöhring
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Auch nach der Reform der GroKo bleiben die Straßenausbaubeiträge aus unserer Sicht ungerecht.
Bei der Erhöhung der Beiträge spielt es keine Rolle für die Höhe der Beiträge, welches Einkommen und/oder Vermögen die betroffenen Eigentümer haben. So können schnell Summen zusammenkommen, die existenzbedrohend sind - ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Außerdem haben die Betroffenen kein Mitspracherecht bei der Bauausführung, können also die Kostengestaltung überhaupt nicht beeinflussen.
Die Unterhaltung von Straßen ist unserer Auffassung nach eine kommunale Kernaufgabe, sie sollte nicht auf die Bürger abgewälzt werden.
Wir bleiben dabei: Die Straßenausbaubeiträge sind unsozial und ungerecht und gehören abgeschafft! Dafür werden wir weiterhin kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Birkner