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Frage von Frank B. •

Frage an Stefan Birkner von Frank B. bezüglich Wirtschaft

Die gesetzlichen Rauchverbote in der Gastronomie erhitzen nach wie vor die Gemüter. Auch im Vorfeld der Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen, die am 27. Januar stattfinden, spielt die Diskussion dieses Themas eine nicht zu unterschätzende Rolle.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende drei Fragen zu beantworten:

1.) Unter Bezug auf die hohen Umsatzeinbußen in der Gastronomie durch das Rauchverbot, die im Rahmen von Umfragen ermittelt wurden, möchte ich wissen: „Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen bzw. zu verhindern?“

2.) „Wann sollte Ihrer Meinung nach und nach Ansicht Ihrer Partei das Rauchverbot mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen überprüft werden?“

3.) Unter Verweis auf die sehr positiven Erfahrungen in Spanien mit freiwilligen Regelungen (Kennzeichnungspflicht) für Gastrobetriebe mit weniger als 100 qm Fläche und der Regelung im Saarland (Ausnahmen für inhabergeführte
Gaststätten) frage ich Sie: „Können Sie sich für die Zukunft eine vergleichbare Lösung für Niedersachsen vorstellen?“

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bartram,

im Hinblick auf die konkreten Fragen möchte ich vorab einige grundsätzliche Punkte ansprechen.

Der Niedersächsische Landtag hat letzten Juli das Nichtraucherschutzgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Grundsätzliches Ziel des Gesetzes ist dabei der Gesundheitsschutz in öffentlichen Einrichtungen und nicht ein allgemeines Rauchverbot. Daher hat die FDP in den Gesetzesberatungen unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre abgelehnt wie z. B. ein Rauchverbot für Bildungsveranstaltungen in privaten Räumen. Insgesamt hat der Wunsch nach einem parteiübergreifenden Konsens es aber erschwert, alternative Regelungen zu diskutieren.

Im Bereich der Gastronomie können wir die Sorgen vor zusätzlichen Belastungen für Gastwirte durchaus nachvollziehen. Wir sehen auch die Gefahr, dass ein Teil der gastronomischen Betriebe Umsatzeinbußen erleiden könnte, wenn ihre rauchende Stammkundschaft seltener oder kürzer Kneipen besucht. Grundsätzlich hätten wir es daher für sinnvoll gehalten, stärker auf die unternehmerische Freiheit des Gaststättenbetreibers zu setzen, wenn damit auch ein Schutz der Bürger vor den Gefahren des Passivrauchens erreicht werden könnte. Ein erheblicher Teil unserer Bevölkerung möchte allerdings einen wirksamen Nichtraucherschutz erreichen. Die meisten Menschen sind gerade in ihrer außerhäuslichen Freizeitgestaltung Passivrauch ausgesetzt - dazu zählt auch der Besuch von Kneipen, Restaurants und Cafés.

Dies vorausgeschickt möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

1.. Die wirtschaftliche Situation der gastronomischen Betriebe ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Aspekt der Überprüfung des Gesetzes. Wir werden daher dafür eintreten, dass auch tatsächlich Erleichterungen für Gaststätten aufgenommen werden, wenn deutliche Umsatzrückgänge festgestellt werden.

2.. Eine Überprüfung des Gesetzes ist verbindlich bis Ende 2009 vorgesehen. Es wäre sinnvoll, eine derartige Überprüfung auch erst vorzunehmen, wenn die ersten konkreten Auswirkungen erkennbar werden. Zudem sollten die Erfahrungen anderer Bundesländer mit unterschiedlichen Ausnahmeregelungen einbezogen werden.

3.. Aus Sicht der FDP sind drei Punkte bei einer Überprüfung des Gesetzes vorrangig zu erörtern. Dazu zählen private Feiern als geschlossene Gesellschaft in Sälen von Gaststätten, eine flexiblere Lösung für kleine Ein-Raum-Betriebe evtl. in Anlehnung an die Regelung im Saarland sowie eine technische Innovationsklausel wie in Nordrhein-Westfalen. Hingegen könnte es rechtlich problematisch sein, gastronomische Betriebe alleine nach der Betriebsart (Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) oder wie in Spanien nach der Größe unterschiedlich zu behandeln. Dabei handelt es sich voraussichtlich nicht um juristisch tragfähige Anknüpfungspunkte, von denen der Schutz der Gäste abhängig sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Birkner