Frage an Stefan Birkner von Patrick N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Birkner,
ich möchte mich heute mit einer Frage an sie wenden, die ich - wie viele andere Menschen auch - als äußerst wichtig und wegweisend für die zukünftige Richtung der Entwicklung unserer Gesellschaft erachte.
Am 12.12.2012 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit - auch mit mehrheitlicher Zustimmung ihrer Partei - die Verabschiedung eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (Drucksache 17/11295), nunmehr geregelt in § 1631d BGB.
Ebenfalls wurde ein alternativer Entwurf eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung" (Drucksache 17/11430) mit großer Mehrheit abgelehnt.
Da diesem Thema in den Medien breite Aufmerksamkeit gewidmet wurde, gehe ich davon aus, dass Sie mit der Thematik, ihren Hintergründen und der Argumentationen der verschiedenen Interessengruppen zumindest einigermaßen vertraut sind.
Ich möchte Sie nun fragen, wie Ihre persönlichen und politischen Ansichten in dieser Sache gelagert sind und natürlich inwiefern Sie gewillt sind und sich in der Lage sehen, diese im Falle ihrer Wahl in den niedersächsischen Landtag in greifbare politische Einflussnahme zu dieser Thematik umzusetzen.
Meine eigenen Ansichten zu diesem Thema, möchte ich Ihnen vorerst noch nicht mitteilen, da ich mir hiervon eine eher von persönlicher Überzeugung als von wahltaktischem Opportunismus geprägte Antwort erhoffe.
Seien Sie jedoch versichert, dass ich bereits für mich persönlich beschlossen habe, die Ansichten und vor allem Taten der verschiedenen Kandidaten und Parteien in dieser Sache, mindestens bis zum Jahr 2030 - wenn nicht länger! - erheblichen Einfluss auf mein Wahlverhalten bei allen Wahlen auf Landes- wie auf Bundesebene haben zu lassen.
In Erwartung Ihrer hoffentlich ehrlichen und wohl durchdachten Antwort verbleibe ich.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Neumann