Frage an Stefan Birkner von Andrea K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Birkner,
Sie schreiben diese Tage Tage auf die völlig berechtigte Nachfrage eines Contergangschädigten:
"Eine Besserstellung einer streng abgegrenzten Gruppe von Behinderten gegenüber allen anderen Menschen mit Behinderung bedarf daher einer überzeugenden Begründung"
Darf ich Sie bitten sich besser zu informieren ?
Sind Sie so nett und schreiben Sie mir und anderen Betroffenen "eine überzeugende Begründung" warum "eine streng abgegrenzte Gruppe von Behinderten" nämlich ca. 300 Contergangeschädigte bisher DEUTLICH SCHLECHTER gestellt wurde, als ALLE ANDEREN GRUPPEN von Behinderten ?
Diese bekommen nämlich bis heute GARNICHTS bis 30% der üblichen Leistungen der Stiftung !
Die Bundesregierungen hatten keine Skrupel, aus rein pekuniären Gründen, für Contergangeschädigte diskriminierende "Sondergesetze" zu schaffen, denen bis heute ca. 300 zum Opfer fallen.
Nicht nur das, als einzige Opfergruppe waren wir jahrzehntelang nicht demokratisch in der Stiftung vertreten, dafür hat ein Rechtsanwalt Grünenthals unseres Geschicke massgeblich mitbestimmen dürfen und mit dafür gesorgt, dass nicht alle Schäden anerkannt wurden, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sowie Sonderleistungen an "ausgewählte" Betroffene nach Gutsherrnart praktiziert wurde .
Da sie so auf "Gleichbehandlung" abstimmen, kann ich da auf Ihre Unterstützung zählen ?
Was werden Sie tun, um diesem abzuhelfen ?
Zusatzfrage:
Unterstützen Sie als Landespolitiker unsere Forderung der Aufnahme ins BVG (ohne Einkommensanrechnung) ?
Derzeit kommen nämlich neben den Familien die Sozialhilfeträger für die Assistenz und Pflegekosten auf, wäre es da (Konnexitätsprinzip !) nicht auch für die Landeskasse besser, wenn diese Kosten über das BVG vom Bund getragen würden ?
Mit freundlichen Grüssen,
Andrea Kornak