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Stanislaw Tillich
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Frage von Sabine K. •

Frage an Stanislaw Tillich von Sabine K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Tillich,
die gleich folgende Frage hatte ich bereits auf Ihrer persönlichen Website über das Kontaktformular gestellt (in 2013) und bisher keine Antwort bekommen. Nun versuche wir es mal auf diesem Weg.
Es gut und richtig, dass die zukünftig die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben werden müssen. Stimme ich zu! Wo ich aber überhaupt nicht zustimme, dass in einem Bundesland wie Sachsen ein krichlicher Feiertag wie der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag besteht. Meines Wissens nach sind in Sachsen mehr als 70% der Einwohner konfessionslos! Warum in aller Welt muß in Sachsen dies ein gesetzlicher Feiertag sein, wenn in 99% der Bundesländer dieser zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde? In z.B. Bayern oder BaWü leben mit Sicherheit mehr gläubige Menschen als in Sachsen, aber auch diese haben den Feiertag abgeschafft. Wenn ein gläubiger Mensch diesen Tag zur inneren Einkehr nutzen möchte, dann kann er das gern tun, aber nicht auf Kosten der sächs. Arbeitnehmer ohne Konfession (Stichwort Beitrag zur Pflegeversicherung). Ich erwarte von Ihnen als jetzigen Ministerpräsidenten und von Ihrem möglichen Nachfolger / Nachfolgerin, dass dieser Feiertag in Sachsen als gesetzlicher Pflichtfeiertag abgeschafft wird!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kettwig,

vielen Dank für Ihre Frage. Mit Bedauern muss ich feststellen, dass Ihre ursprüngliche Frage auf meiner Webseite leider nicht auffindbar ist.

Zum Buß- und Bettag:

Korrekt ist, dass sächsische Arbeitnehmer einen um 0,5 Prozent höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung als Ausgleich für die Beibehaltung des Buß- und Bettages im Freistaat Sachsen zahlen müssen. Dies ist bundesgesetzliche Regelung.

Warum Sachsen den Buß- und Bettag dennoch erhält, begründete bereits 1994 der damalige Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf sehr treffend: „Wenn wir den Feiertag streichen, streichen wir den nicht zulasten der Arbeitnehmer, sondern zulasten der gesamten Bevölkerung. Das heißt, die Kinder müssen in die Schule gehen, die Freiberufler müssen arbeiten, die Händler müssen ihre Geschäfte offen halten.“

Auch heute kann ich feststellen, dass die überwiegende Mehrheit der Sachsen mit dieser Regelung zufrieden ist und viele Menschen, auch nicht konfessionell gebundene, diesen im eigentlichen Sinne zum Nachdenken und zur inneren Einkehr nutzen.

Übrigens haben auch bei einer Debatte im Sächsischen Landtag im Dezember 2012 nicht einmal die Oppositionsfraktionen eine Abschaffung des Buß- und Bettages gefordert.

Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass die Frage der generationengerechten Finanzierung unseres gesamten Sozialversicherungssystems angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels eine Daueraufgabe ist. Ob mit oder ohne Buß- und Bettag.

Mit freundlichen Grüßen
Stanislaw Tillich