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Stanislaw Tillich
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Stanislaw Tillich von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

bei meinem Dienstantritt im Sächsischen Krankenhaus Rodewisch (2006) wurde ich u.a. ausgefragt bezüglich etwaiger früherer Zugehörigkeit zum Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Nicht befragt wurde ich - anders als 1993 im ÖD Oberfrankens - zu evtl. früherer oder gegenwärtiger Zugehörigkeit zu Scientology/ Office of Special Affairs/WISE/ABLE/KVPM... .

Warum wird in Sachsen danach gar nicht gefragt?

Hätte ich für die besagte Org. tätig und zugleich bei Ihnen im ÖD beschäftigt sein dürfen, obwohl es sich bei Scientology bekanntlich um eine GG- feindliche Bandenbetrugs- und "Clear-Germany-Clear-Europe-Clear Planet"- Verschwörungsorganisation handelt?
Hätte ich - als Oberarzt in der Psychiatrie - insgeheim Methoden anwenden dürfen, welche nicht nur Ministerpräsident a.D. Beckstein einen Vergleich zur Stasi ziehen ließen (vgl. "Das Auge von Scientology", Youtube- Link 1) und die als amoralisch gelten, auch psychopathogen wirken können (2)?
Mit welchen Methoden hätten mich Beamte Ihres Landesamtes für Verfassungsschutz ggf. dabei beobachten/ belauschen und dabei auch Privatgeheimnisse meiner Patienen erfahren dürfen?
Sind Sie schon einmal für ein sofortiges Verbot der Firma Scientology eingetreten?
Was spräche ggf. heute hiergegen?
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) ab min. 0:45 hier: http://www.youtube.com/watch?v=mFcrF3mLwyU
2) z.B. http://www.cs.cmu.edu/~dst/Cowen/audit/ar25.html bzw. http://www.cs.cmu.edu/~dst/Cowen/audit/ar25.html

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

gemäß der Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst darf ein öffentlich Bediensteter nicht Mitglied einer Vereinigung sein, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiert. Die Scientology-Organisation kann als derartige Vereinigung verstanden werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen,
Urteil vom 12. Februar 2008 - 5 A 130/05 -, juris).

Die Scientology-Organisation hat im Freistaat Sachsen keine nennenswerten Strukturen und ist deshalb als Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz im aktuellen Verfassungsschutzbericht nicht erwähnt.

Für ein Verbot der Scientology-Organisation wäre der Bund zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Stanislaw Tillich