Frage an Stanislaw Tillich von Reimo G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tillich,
mich würde interessieren, wie es sein kann, das die Gemeinden für bestellte Leistung nicht bezahlen und damit Privatpersonen und Unternehmer massiv schädigen?
Wie kann es sein, dass Aufgrund einer Leistungsbestellung, bei welcher seitens der Gemeinde keinerlei Kostengrenzen abgesprochen wurden, die Sirenenanalge nicht nur weiter auf einem Privathaus verbleiben durfte (nach dem 2003 gültigen Gesetzt hätte diese auf Kosten der Gemeinde rückgebaut werden müssen!) sondern aucvh weiterhin betrieben wurde und die Gemeinde anschließend die notwendigen Kosten für den Betrieb und die notwendig wiederkehrenden Überprüfungen nicht bezahlt?
Ist dies eine Vorgabe der Landesregierung Sachsen, welche letztlich in der Pflicht steht?
mfg
Gaitzsch
Sehr geehrter Herr Gaitzsch,
nach Ihrer Schilderung handelt es sich offensichtlich um eine vertragliche Beziehung zwischen Ihnen (?) und Ihrer Gemeinde. Diese fällt allein in die kommunale Zuständigkeit.
Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Stanislaw Tillich