Frage an Stanislaw Tillich von Dieter H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
als ich Ihre Antwort vom 10.08.09 an Herrn Malz las, dachte ich nicht richtig gelesen zu haben. Es ist jedoch so, dass Sie Menschen die sich an Sie als Ministerpräsident wenden, an andere Institutionen verweisen.
Was sind Sie für ein Ministerpräsident, wenn Sie Menschen, die sich wegen unhaltbarer Lärmbelastung, die nachweislich gesundheitsschädlich ist, an Sie wenden und Sie diese an die Deutsche Flugsicherung verweisen. Es war ja gerade Ihr größere Einflußmöglichkeit als Ministerpräsident gefragt. Es steht mir eigentlich nicht zu, den Ministerpräsidenten an Seine verfassungsrechtliche Pflicht, zum Schutz seiner Bürger auf körperliche Unversehrtheit zu erinnern. Sie ließen das in Ihrer Antwort vermissen, deshalb sehe ich mich veranlasst, Sie darauf hinzuweisen. Den Wahrheitsgehalt Ihrer Antwort bezüglich der Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung ziehe ich in Zweifel. Es ist richtig, dass die Deutsche Flugsicherung für die "fachliche" Planung der Flugrouten zuständig ist. Sie als Ministerpräsident von Sachsen, sind jedoch als oberste Luftfahrtbehörde zuständig und berechtigt über die Betriebsgenehmigung, die An- und Abflugrouten zu bestätigen oder zu verändern. Dies können Sie in dem Maße vornehmen, wie Sie die Flugsicherheit nicht gefährden. In Niedersachsen hat die Landesregierung den Schutz der Menschen über die Interessen der Wirstchaft gestellt.
1. Werden Sie sich über den Schutz vor Fluglärm in Hannover sachkundig machen?
2. Werden Sie Schutzmaßnahmen von Niedersachsen zur Nachtflugregelung auch für den Flughafen Leipzig/Halle durchsetzen.
3. Wissen Sie das Lärm, besonders nachts krank macht?
4. Wissen Sie das ca. 70 000 Menschen im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle mindestens 6 Tage in der Woche des nachts mehrfach, (ca.60 Anflüge und 60 starts von Fracht und Militärmaschinen) geweckt werden?