Frage an Stanislaw Tillich von Lutz W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Tillich,
auf meine Frage vom 31.07.2009, zur Unterstützung des Krieges im Irak durch den Flughafen Leipzig, sind Sie in Ihrer Antwort vom 05.08.2009 überhaupt nicht eingegangen.
In der Schule würde man sagen: Thema verfehlt, 5!
Deshalb hier nochmals meine Fragen:
Wie stehen Sie (persönlich und in Ihrer Funktion als Ministerpräsident) zu dieser Unterstützung des Irakkrieges durch die Stadt Leipzig (Gesellschafter des Flughafens)?
Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung, vor damit zu befürchtenden Terrorangriffen, getroffen?
Mit reundlichen Grüßen
Lutz Weickert
Sehr geehrter Herr Weickert,
vielen Dank für Ihre Nachfrage auf abgeordnetenwatch. Die Außenpolitik wird von der Bundesregierung bestimmt und ich unterstütze diese Entscheidungen.
Bei der Frage nach der Zulässigkeit von Flügen unserer Nato-Partner über Deutschland sind die völker- und verfassungsrechtlichen Bestimmungen einschlägig. Zuständig für die Kontrolle von deren Einhaltung sowie dessen Bewertung sind das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Justiz. Das Auswärtige Amt wird von Bundesminister und Vizekanzler Frank Walter Steinmeier und das Bundesjustizministerium von Bundesministerin Brigitte Zypries geführt. Mögliche Zweifel an der bisherigen rechtlichen Bewertung oder auch Praxis bitte ich den beiden Bundesministern zu übermitteln.
Für die Sicherheit des Flughafens sowie eine mögliche Terrorabwehr ist das Bundesministerium des Innern zuständig. In der Regel geschieht dies durch Kräfte der Bundespolizei, welche dem Bundesinnenministerium direkt unterstellt sind. Mögliche Zweifel an der Sicherheit des Flughafens Leipzig/Halle bitte ich der Bundespolizei, dem Bundesinnenministerium oder jeder anderen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stanislaw Tillich