Frage an Stanislaw Tillich von Jörg M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich,
in Ihrer Antwort vom 05.08.09 an Herrn Dr. Weickert schrieben Sie "für ein weltoffenes Sachsen". Dafür ist sicher auch jeder Anwohner, der vom Fluglärm einfach nur noch genervt ist.
Zählt zu Ihrer Weltoffenheit auch die militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle, mit den Transport amerikanischer Soldaten und Material??? Schon über 1,2 Millionen amerikanische Soldaten!
Eine Wahrung aller geltender Gesetze? Nun, in einem letzten Schreiben von der DFS an mich persönlich, wird der Planfeststellungsbeschluss für nicht bindend erklärt!
"Im übrigen entfaltet der PFB auch keinerlei rechtliche Bindungswirkung für nachgelagerte Flugverfahrensplanung."
Dicht besiedelte Gebiete von Leipzig werden massiv überflogen!
Warum, weil es gesetzlich legitimiert ist! Wo bleibt das menschliche? Ist es laut Gesetz rechtlich, dass wir in unseren Grundrechten eingeschränkt werden? Das unsere Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden? Das wir des Nachts ständig ab 03:30 Uhr geweckt werden?
Mehrmals schon haben wir uns an Sie gewendet, eine Antwort von Ihnen bekamen wir nie. Ihre Mitarbeiter antworteten uns und bezogen sich auf den PFB, der aber für die DFS nicht gilt. Wie kann das sein?
Setzen Sie sich persönlich für einen besseren Bodenlärmschutz am Flughafen Leipzig/Halle ein? Unterstützen Sie uns bei der Forderung: Leipzig muss umflogen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Familie Jörg Malz
Sehr geehrter Herr Malz,
haben Sie vielen Dank für ihre Fragen an mich. Den ersten Teil ihre Anfrage habe ich bereits beantwortet, so dass ich auf meine Antwort an Herrn Weickert vom 05.08.2009 verweise.
Zu ihrer Frage über die Verlegung der Flugrouten: Für die fachliche Planung der Flugrouten ist die deutsche Flugsicherung zuständig, so dass ich Sie bitte, sich an die Deutsche Flugsicherung zu wenden.
Bezüglich ihrer Frage zu den Lärmschutzmaßnahmen: Der Planfeststellungsbeschluss von 2004 bildet die Grundlage für den Neubau der Start- und Landebahn Süd. Dieser erlegt dem Flughafen ein umfassendes Umwelt- und Schallschutzprogramm auf und bildet somit den rechtlichen Rahmen für einen besseren Schutz der Menschen im Flughafen-Umfeld vor möglichen Belastungen. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde 2005 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt. Selbstverständlich unterstütze ich die Umsetzung dieser Lärmschutzmaßnahmen.
Der Flughafen ist eine große Chance für die Region Leipzig und ich bin mir sicher, dass dadurch mehr Arbeitsplätze in den nächsten Jahren entstehen, welche Leipzig dringend benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stanislaw Tillich