Frage an Spiridon Aslanidis von Brigitta K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Aslanidis,
Wie stehen Sie persönlich und die Partei der Grünen zu den Waffenexporten Deutschlands?
Ich hoffe dass ich noch vor der Wahl eine Antwort erhalte.
Gibt es Gründe weshalb Sie nicht zur Transparenz und Korruptionsbekämpfung eine Selbstverpflichtung einzugehen?
mit freundlichen Grüßen
B. Klotz
Kalimera, liebe Frau Klotz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir setzen uns für ein Rüstungsexportgesetz ein.
Daher habe ich am letzten Samstag auch die aktuelle Petition der Amnesty International in der Lübecker Innenstadt unterschrieben.
Bei der Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien 1999/2000 haben wir uns vehement dafür eingesetzt, dass gerade das Menschenrechtskriterium für die Frage, ob in ein Land überhaupt exportiert werden darf, einen deutlich höheren Stellenwert bekam. Für uns ist klar: wenn die Gefahr besteht, dass ein Staat Waffen zur inneren Repression einsetzt, darf es keine Exportgenehmigung geben. Das gilt auch für sogenannte Dual-Use-Güter, die in den Händen von repressiven Regimen zur Folter oder zum Abhören eingesetzt werden können. Ein rechtsverbindliches Verbot wäre in einem Rüstungsexportgesetz zu regeln und mit einem Verbandsklagerecht justiziabel zu machen.
Die Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu verbessern, war immer das Ziel von Bündnis 90/Die Grünen. Die Einführung des Rüstungsexportberichts ging auf unsere Initiative zurück. Die Geheimhaltung, die intransparenten Mehrheitsentscheidungen im Bundessicherheitsrat und die sehr späte und unzureichende Information des Parlaments sind nicht länger hinnehmbar.
Wir brauchen daher neue rechtliche Grundlagen, die diese Praxis beenden:
Wir wollen, dass die „Politischen Kriterien der Bundesregierung für den Rüstungsexport“ nicht nach Belieben interpretiert werden. Deswegen wollen wir ein restriktives Rüstungsexportgesetz einführen, das deutsche Rüstungsexporte nur nach klaren und strengen Kriterien erlaubt. Der Weg einer gerichtlichen Verbandsklage soll ermöglicht werden.
Wenn schon der Bundestag kein Mitwirkungsrecht bei Rüstungsexportentscheidungen hat, so soll die gesamte Bundesregierung im Konsens dafür die Verantwortung tragen. Der Bundessicherheitsrat soll in seiner jetzigen Form abgeschafft werden. Die Federführung für Rüstungsexportfragen wollen wir vom exportorientierten Wirtschaftsministerium auf das für Krisenprävention, Abrüstung und Menschenrechte zuständige Auswärtige Amt übertragen.
Der Bundestag braucht verbindliche Kontroll- und Mitwirkungsrechte. Das Parlament muss – wie zum Beispiel in Großbritannien – mehr Mitwirkungs- und Kontrollrechte erhalten. Deshalb wollen wir einen Ausschuss als parlamentarisches Gremium einsetzen, der die Rüstungsexportpolitik kontrolliert und bei Entscheidungen über sensible Exporte, insbesondere in Drittländer ein aufschiebendes Veto einlegen kann. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte wollen wir abschaffen. Ist eine Genehmigung abschließend erteilt, muss diese stets bekannt gegeben und begründet werden.
Die Berichte der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag müssen vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Zudem müssen die Berichte deutlich detaillierter werden. Was in den Rüstungsberichten eines anderen Landes steht, muss auch in Deutschland publik gemacht werden (best-practice).
Bitte unterstützen Sie uns dabei!
Es gibt keine Gründe, weshalb ich nicht zur Transparenz und Korruptionsbekämpfung eine Selbstverpflichtung eingehen sollte, daher habe ich diese unterschrieben. Nur, das hier ist eine halbe Sache. Deutschland bzw. der Deutsche Bundestag sollte endlich es auch tun. Die jetzige Situation ist beschämend.
Beste Grüße aus Lübeck,
Sp. Aslanidis