Wie stehen Sie politisch zum Urteil des Landessozialgerichts Nds./HB in Celle mit dem Aktenzeichen L16 KR 292/21 bezüglich der Abrechnung von psychosomatischen Kinderbetten?
Sehr geehrte Frau Ramdor,
als ehrenamtlicher Sprecher von Eltern psychosomatisch erkrankter Kinder wende ich mich an Sie, um Sie und Ihre Kollegen bezüglich des oben genannten Urteils und der Folgen zu informieren. Mir liegt das Protokoll des 36. AfSAGuG vom 30.05.24 vor. Im Punkt 3 kann gelesen werden, dass Sie und Ihre Kollegen über diese Situation erschüttert sind, wenngleich Ihnen die gesamte Tragweite der Situation nicht wirklich zur Kenntnis gebracht wurde, bzw. Sie durch die angefragten Krankenkassen im Unklaren gehalten werden.
Sachstand der Zahlen: Fälle in Niedersachsen, ca. 300 p. a.; Finanzieller Rahmen hierzu p. a. ca. € 6.000.000
In den betroffenen Kliniken werden alle Abrechnungsfälle durch den MD geprüft und kommen wegen des Urteils zur Beanstandung. Erhebliche Gelder müssen daher durch die Kliniken in Rückstellung gebracht werden.
Das Thema wird aktiv aus der Öffentlichkeit gehalten, Menschen werden zum Schweigen verpflichtet.
Warum, geht es um Gesichtsverlust?
Guten Tag Herr V.,
wie Sie auch bereits aus dem Gespräch mit meinem Kollegen wissen, finden wir das Urteil mehr als unglücklich, müssen aber die richterliche Entscheidung akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Ramdor