Frage an Sören Schumacher von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schumacher!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihr Frage, die ich gern beantworte.
Mit der Duldungspflicht der Mieter auf Einbau von Rauchmeldern habe ich
keinerlei Problem. Im Gegenteil: Ich halte sie für richtig und
notwendig. Denn Rauchmelder schützen nicht nur Leben und Eigentum
derjenigen, die in der betreffenden Wohnung leben, sondern auch Leben
und Eigentum der Nachbarinnen und Nachbarn. Insofern kann ich auch Ihre
Empörung darüber nicht teilen, dass Mieter verklagt werden, die
Rauchmelder nicht akzeptieren.
Im Übrigen betrifft diese Duldungspflicht nicht nur Mieter. Auch in
Eigentümergemeinschaften sind die Eigentümer verpflichtet, den Einbau
von Rauchmeldern zu akzeptieren - vorausgesetzt die Mehrheit der
Eigentümer hat das beschlossen, was aus den oben genannten Gründen immer
der Fall ist.
Einen Zwang zum Smarthome gibt es nicht und soll es nach meiner Meinung
auch nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Sören Schumacher