Frage an Sören Schumacher von Helmut G. bezüglich Innere Sicherheit
Hat Datenschutz Ihrer Meinung nach Vorrang vor der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten? Auch wenn die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden dem Richtervorbehalt unterliegen?
Sehr geehrte Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte. Erlauben Sie mir dennoch, vorauszuschicken, dass ich für diese schwierige Thematik weder Fachmann bin, noch als Abgeordneter eines Landesparlaments darüber zu entscheiden habe. Denn dabei geht es um Gesetze, die Sache des Bundes, also des Bundestages, und nicht der Landtage sind. Darüber hinaus sind hier auch EU-Richtlinien zu beachten.
Der Datenschutz, d.h. der Schutz personenbezogener Daten, hat einen außerordentlich hohen Rang in unserer Rechtsordnung. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 gilt unbestritten, dass Datenschutz ein Grundrecht ist, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) und der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) herzuleiten ist. Ebenso unbestritten allerdings hat der Staat die Verpflichtung, Straftaten zu verfolgen und wenn möglich sogar zu verhüten. Sollte hierzu im Einzelfall ein Eingriff in das Grundrecht des Datenschutzes als nötig erscheinen, tritt das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz einerseits und Strafverfolgung bzw. -verhütung deutlich zutage.
Ich bin der Meinung, dass das oben skizzierte Spannungsverhältnis nicht durch die einfache Setzung von „wichtiger“ bzw. „weniger wichtig“ zu klären ist, und auch der Richtervorbehalt allein, der sich in einem Rechtsstaat von selbst versteht, reicht nicht aus, alle Bedenken gegen einen Eingriff in ein Grundrecht als unbegründet zurückzuweisen. Ziel kann es nur sein, Regelungen zu treffen, die das Spannungsverhältnis so austarieren, dass beiden berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger – dem Datenschutz und der Inneren Sicherheit – optimal gedient ist. Das ist ein kompliziertes politisches Unterfangen, in dessen Verlauf es immer wieder zu Unzufriedenheit und Unmut auf der einen oder anderen Seite kommt. Das kann gar nicht anders sein – und es soll auch gar nicht anders sein. Denn es ist Zeichen des demokratischen Ringens um die bestmögliche Lösung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sören Schumacher