Frage an Sören Schumacher von Ingo W. bezüglich Verbraucherschutz
Auch wenn der Nichtraucherschutz in Hamburg gut umgesetzt ist, gibt es immer noch ärgerliche Lücken: Dazu gehören Parkhäuser und Garagen, in denen hemmungslos gequalmt werden darf, weil die hamburgische Garagenverordnung und das Passivraucherschutzgesetz es dort nicht verbieten. Die großen Einkaufzentren (z.B. das Phoenix-Center in Harburg) unterstützen diese feuergefährliche Rauchgewohnheit sogar durch die Anbringung von Aschenbechern. Wie kann in Zukunft ein umfassender Nichtraucherschutz (und Brandschutz) geregelt werden?
Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte, dass Sie etwas länger auf meine Antwort warten mussten.
Wie Sie so bin auch ich der Meinung, dass Hamburg inzwischen einen guten Nichtraucherschutz gewährleistet. Gerade Menschen, die sich durch Rauch extrem belästigt fühlen, fällt aber naturgemäß unangenehm auf, dass das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz das Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände nicht überall verbietet. Um Ihre, auf die Hamburgische Garagenverordnung zielende Frage, in der Sie zugleich Probleme des Brandschutzes ansprechen, stichhaltig beantworten zu können, bedürfte es einiger Recherche meinerseits, die ich in der Kürze der Zeit leider nicht leisten kann. Die gute Nachricht für Sie: Der Senat wird sich in der nächsten Legislaturperiode mit diesem Thema befassen, da dem Eingabenausschuss eine Petition vorliegt, mit der die Wiederaufnahme des Rauchverbots in Garagen in die Garagenverordnung erreicht werden soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Sören Schumacher