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Sinem Taşan-Funke
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Frage von Werner N. •

Werden Sie dem Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren zustimmen?

Kandidierendenfoto Sinem Taşan-Funke
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,


vielen Dank für Ihre Frage. Um sie klar zu beantworten: Ich werde mich weiter für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einsetzen und einem entsprechenden Antrag zustimmen. 

Für mich ist klar: Wenn eine Partei verfassungsfeindliche Ziele hat und diese umsetzen will, dann muss der Antrag auf Feststellung dieser Verfassungsfeindlichkeit beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Unser Rechtsordnung sieht keine taktischen Erwägungen in dieser Frage vor: Wenn einer Partei nachgewiesen werden kann, dass sie sich gegen die Verfassung stellt, dann ist die Rechtsfolge das Verbot. Das ist der Schutzmechanismus unserer wehrhaften Demokratie. Ich würde es daher als meine Pflicht als sozialdemokratische Abgeordnete begreifen, diesen Schutz durch meine Mitwirkung auch greifen zu lassen. 

Warum bin ich sicher, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt? Weite Teile der AfD vertreten eine rassistische und verfassungsfeindliche Haltung. Vertreter:innen der AfD äußern sich immer wieder antidemokratischen und menschenverachtend. Skandale, wie beispielsweise das bekannt gewordene konspirative Treffen unter Beteiligung von AfD-Mitgliedern in Potsdam, bei dem rassistische „Remigrationspläne“ geschmiedet wurden (die ja mittlerweile im AfD-Wahlprogramm stehen), oder die Spionagevorwürfe gegen AfD-Politiker offenbaren die verfassungsfeindliche Haltung der AfD.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und hat die AfD als Gesamtpartei aufgrund ihrer immer deutlicher zutage tretenden Haltung in diesem Sinne als Verdachtsfall eingestuft. Dass diese Einstufung rechtmäßig ist, hat nach dem Verwaltungsgericht Köln auch das Oberverwaltungsgericht Münster als Berufungsinstanz bestätigt. Das Bundesamt darf damit Erkenntnisse über die Handlungen der AfD auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammeln. Und das sind alleine die öffentlich zugänglichen Erkenntnisse. Ich bin sicher, dass die Verfassungsschutzämter noch über deutlich mehr Informationen verfügen.

Mit freundlichen Grüßen


Sinem Taşan-Funke